Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 042 - 26.05.2015

DGB: Über 70.000 nicht von Bildungsfreistellung ausgrenzen

Anlässlich der Anhörung im Thüringer Landtag zum Bildungsfreistellungsgesetz kritisiert der DGB Hessen-Thüringen, dass nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende Anspruch auf Bildungsfreistellung erhalten sollen. Der stellv. Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen und landespolitische Vertreter des DGB in Thüringen, Sandro Witt, dazu:

„Aus Arbeitnehmersicht ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Landesregierung trotz anders lautender Absichtserklärungen Ungleichbehandlungen per Gesetz schaffen will. Zwar begrüßen wir, dass es in Sachen Bildungsfreistellung in Thüringen endlich voran geht. Es ist auch ein Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Deutschland – 25 Jahre nach dem Ende der DDR. Anderseits ist der vorliegende Gesetzentwurf nach den Wünschen der Arbeitgeber geschrieben. Wir erhoffen uns im Nachgang zur Anhörung entsprechende Änderungen zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung müsse auch für Auszubildende gelten – und zwar an fünf aufeinander folgenden Tagen, unabhängig vom Urlaubsanspruch. Zum anderen müssten auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben unter fünf Beschäftigte arbeiten, in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Das seien gut 70.000 Beschäftigte (10 %). Nach Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik solle das Gesetz lediglich für 22 Prozent der Thüringer Arbeitgeber Gültigkeit haben.

Gabriele Kailing, Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen ergänzt: „Wer Bildungsfreistellung in Thüringen tatsächlich will, muss die restriktiven Überlastungsregelungen und die Ausdehnung auf betrieblich veranlasste Weiterbildung aus dem Gesetzentwurf streichen. Das Außerkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2020 ist eine nicht nachvollziehbare Regelung. Wer Bildung etablieren will, kann evaluieren und novellieren, sollte aber ein so wichtiges Gesetz nicht befristen.“

Hinweis: Die Stellungnahme des DGB Hessen-Thüringen finden Sie im Anhang. Sandro Witt, der den DGB während der mündlichen Anhörung im Landtag vertritt, erreichen Sie für Rückfragen unter 0151 – 14 80 60 84.


Nach oben

Kontakt

So er­rei­chen Sie uns
Logo DGB
dgb / ske
DGB Hessen-Thüringen Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77 60329 Frankfurt Telefon 069-273005-52 oder -31 Telefax 069-273005-55
weiterlesen …