Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 083 - 17.12.2014

DGB: 17,6 Prozent der Vollzeitbeschäftigten werden in Thüringen vom Mindestlohn profitieren - DGB-Hotline ab 2. Januar 2015

Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB-Berechnungen müssen zurzeit in Thüringen etwa 96.000 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1.500 Euro/Monat*). Das heißt: 17,6 Prozent der rund 545.000 Vollzeitbeschäftigten in Thüringen werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.

Der stellvertretende Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen Sandro Witt ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Verteilungsgerechtigkeit führen wird. „Mindestlohn ist ein Gewinn für Alle. Thüringen verliert das Billiglohnimage, Beschäftigte erhalten höhere Löhne, es gibt mehr Kaufkraft, mehr Einnahmen bei Steuern und Sozialkassen und die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn der ruinöse Unterbietungswettbewerb über die Löhne ein Ende hat. Auch einseitige Geschäftsmodelle mit Niedriglohn und Hartz IV werden beendet.“

Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt.“ Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne behalten ihre Gültigkeit und werden nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden, so Witt. In diesem Zusammenhang weist Witt auf das Beratungsangebot des DGB hin. „Ab dem 2. Januar 2015 ist die DGB-Mindestlohn-Hotline unter der Nummer 0391/4088003 geschaltet. Anrufer können sich rund ums Mindestlohngesetz informieren, eine individuelle Rechtsberatung kann über die Hotline allerdings nicht angeboten werden. Bei Bedarf werden Ansprechpartner aus den Gewerkschaften vermittelt.“

Der DGB geht davon aus, dass bei den etwa 130.000 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten in Thüringen und insbesondere bei den 83.000 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich.

Frauen profitieren besonders vom Mindestlohn. Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch in Thüringen. Während 12,6 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer in Thüringen brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 25,9 Prozent.

Mehr Informationen zum Mindestlohn unter www.mindestlohn.de

Bruttoarbeitsentgelt im Monat

Männer

in v. H.

Frauen

in v. H.

insgesamt

in v. H.

absolut

absolut

absolut

bis 1.400 €

29.874

8,8

42.642

20,7

72.516

13,3

1.401-1.500 €

12.826

3,8

10.592

5,1

23.418

4,3

über 1.500 €

294.173

86,8

150.730

25,9

444.903

81,7

insgesamt

338.980

100 %*

205.695

100%*

544.675

100%*

Quelle: Berechnungen des DGB Hessen-Thüringen

*Die 100 % ergeben sich einschließlich aus den Zahlen der Menschen ohne Entgeltangabe.

Hinweis

* Grundlage der DGB-Berechnungen:

Rein rechnerisch müssten alle Vollzeitbeschäftigten, die bisher bei einer 39-Stunden-Woche und im Schnitt 4,35 Arbeitswochen weniger als 1.442 Euro brutto im Monat erhalten haben, bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro mehr verdienen. Nach der amtlichen Entgeltstatistik verdienten in Thüringen bisher 72.500 Vollzeitbeschäftigte weniger als 1.400 Euro brutto im Monat. Bei den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung werden aber auch einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge, Gefahrenzulagen etc. anteilig berücksichtigt. Da auch Beschäftigte im Niedriglohnbereich teils in den Genuss der genannten Zuschläge wie bei Überstunden kommen und zum Teil auch länger arbeiten, gehen die DGB-Berechnungen von einer Verdienstgrenze von 1.500 Euro brutto im Monat aus.

DGB-Hotline

Das gewerkschaftsnahe Callcenter „FACTS“ in Magdeburg wird Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr erreichbar sein, samstags von 9 bis 16 Uhr. Anrufer können sich rund ums Mindestlohngesetz informieren, eine individuelle Rechtsberatung kann über die Hotline allerdings nicht angeboten werden. Bei Bedarf werden Ansprechpartner aus den Gewerkschaften vermittelt. Informationen sind auch in neun weiteren Sprachen erhältlich, Kontakte werden über die Beratungsstellen von „Faire Mobilität“ und „Arbeit und Leben“ hergestellt.

Für Rückfragen: Sandro Witt, Tel. 0151-14 80 60 85

 


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