DGB lehnt Erhöhung des Pensionseintrittsalters für Beamtinnen und Beamte ab
„Die Erhöhung des Regelalters für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten auf 67 Jahre ist falsch. Statt mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen soll einmal mehr auf Kosten der Beamtinnen und Beamten der Staatshaushalt saniert werden“ kritisiert Renate Licht, Vorsitzende des DGB Thüringen, die über die Presse bekannt gewordenen Pläne der Landesregierung
Mit der Wiedereinführung der 40 Stunden Woche wird eine wichtige Forderung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften erfüllt. „Die wöchentliche Arbeitszeit hat aber nichts mit der Lebensarbeitszeit zu tun“ erklärt Renate Licht und ergänzt „es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung nicht die Entscheidung des Bundestages zur Überprüfung der Rente mit 67 abwartet. Hier quasi im vorauseilenden Gehorsam in Vorleistung zu treten ist überflüssig und kann je nachdem wie die Entscheidung auf Bundesebene ausgeht auch richtig teuer werden.“
Die Überprüfungsklausel im Rentengesetz sieht vor, dass die neue Koalition 2010 die Lage älterer Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt überprüfen lässt, um die Vertretbarkeit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters neu zu bewerten. Wird das derzeitig bestehende Gesetz nicht abgeändert, erfolgt ab 2012 die schrittweise Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre.
Der DGB lehnt die Anhebung der Altersgrenze für den Regeleintritt in den Ruhestand sowohl bei der gesetzlichen Rente als auch bei den Pensionen für die Beamtinnen und Beamten ab. Dies führt sowohl bei der gesetzlichen Rente als auch bei den Beamtinnen und Beamten im Endeffekt zu einer Renten- bzw Pensionskürzung.
Für unverantwortlich hält der DGB insbesondere die geplante Heraufsetzung des Pensionseintrittsalters für Beamtinnen und Beamte im Bereich des Polizeivollzugs und der Berufsfeuerwehren. Die bisher niedrigeren Altersgrenzen haben ihren Grund darin, dass die berufliche Belastung für diese Beamtinnen und Beamten außerordentlich groß ist und zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen bei vielen der Betroffenen führt. Aufgrund dieser außerordentlich starken Belastung durch den Beruf des Polizeivollzugsbeamten als auch den Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr wurde die besondere Altersgrenze von 60 Jahren eingeführt.
„Die Belastungen des betroffenen Personenkreises sind durch den starken Personalabbau und der damit einhergehenden Arbeitsverdichtung eher größer als weniger geworden, so dass der Dienstherr vielmehr über eine weitere Herabsetzung des Pensionseintrittsalters dieser Berufsgruppen nachdenken sollte, statt die Altersgrenze heraufzusetzen“ kritisiert Renate Licht die Vorgehensweise der Landesregierung.
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