Der DGB Hessen-Thüringen nimmt die Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten für den Monat Januar zum Anlass, seine Forderungen nach Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sowie die längst überfällige Reform der Minijobs zu erneuern. „Sowohl die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses als auch Minijobs erübrigen sich bei einer solchen Arbeitsmarktlage“, so der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen Michael Rudolph.
„Einerseits suchen Betriebe händeringend nach Personal, andererseits verhindern sie durch befristete Arbeitsangebote eine enge Betriebsanbindung. Diejenigen, die ihren Beschäftigten keine berufliche Perspektive bieten, werden bei der Fachkräftesicherung erfolglos sein.“ Zudem verursachten Zukunftsängste Stress und Krankheiten und seien eine große Belastung für die Beschäftigten. „Die sachgrundlose Beschäftigung muss abgeschafft werden.“
Bei den Minijobs müsse vom ersten Euro eine Sozialversicherungspflicht gelten; die pauschale Besteuerung gehöre abgeschafft. Es sei zudem sicher zu stellen, dass für Minijobs dieselben Arbeitsbedingungen gelten wie für Vollzeitarbeit. Bis hier gesetzliche Regelung greifen, sollten sich aus Sicht des DGB die Arbeitsmarktakteure in Hessen auf eine gemeinsame Strategie zur Reduzierung der Minijob-Angebote verständigen.
Bei einer so großen Anzahl offener Stellen müsse es zudem deutlich besser gelingen, geringfügig beschäftigte Frauen und Männer in Hessen in sichere Arbeitsverhältnisse zu bringen. „Die meisten Menschen, die in Minijobs arbeiten, würden lieber einer regulären Arbeit nachgehen. Es ist schwer zu begreifen, dass die Wirtschaft auf dieses vorhandene Arbeitskräftepotenzial verzichtet.“ Nach wie vor seien es in der Mehrzahl Frauen, die mit Minijobs abgespeist werden. Daher sind Kleinstarbeitsverhältnisse auch ein Einfallstor für die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern, so Rudolph. „Nicht nur die fehlende soziale Absicherung ist ein massives Problem. Hinzu kommt häufig die fehlende Anerkennung für die von Frauen geleistete Arbeit und die Umgehung gesetzlicher Regelungen durch Arbeitgeber.“ Das betreffe neben einer oft sehr niedrigen Entlohnung auch den Urlaubsanspruch oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Hinweis
Nach Angaben des Länderreports Hessen der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten zum Stichtag 30.06.2017 insgesamt 587.390 Menschen in Minijobs. Davon waren 352.086 (59,9%) Frauen und 235.304 (40,1%) Männer.