Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 046 - 14.06.2016

DGB und Handwerkskammern für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung

Der DGB Hessen-Thüringen und die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern wollen die duale Ausbildung stärken und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung voran bringen. Gabriele Kailing, Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, hebt dabei hervor: „Für junge Menschen sind bei der Berufswahl die Kriterien gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen, Entwicklungsperspektiven sowie gute Bezahlung entscheidend. Ein wichtiges Signal ist auch, dass der Gesellenbrief im Handwerk seit Januar dieses Jahres zum Zugang zur Hochschule berechtigt. Damit werden die Abschlüsse des Handwerks insgesamt gestärkt und die Durchlässigkeit im Bildungs- bzw. Ausbildungssystem gefördert. Für die Fachkräftesicherung im Handwerk ist die Qualitätssicherung in der Ausbildung darüber hinaus maßgeblich. Wenn junge Menschen stattdessen den Eindruck haben, dass vor allem ausbildungsfremde Tätigkeiten und Überstunden Bestandteil der Ausbildung sind, gehen sie als potenzielle Fachkräfte verloren.“

Heinrich Gringel, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern, betont: „Das hessische Handwerk ist als größter Ausbilder Hessens gut aufgestellt. Junge Menschen haben Perspektiven, wenn sie sich für eine Ausbildung entscheiden – ganz gleich, mit welchem Schulabschluss sie kommen. Um gerade denen, die das Abitur machen wollen, frühzeitig Entscheidungsspielräume zu ermöglichen, machen wir uns zudem für die Einführung eines Berufsabiturs stark. Damit sollen sie sowohl die Hochschulreife als auch einen Gesellenbrief erwerben können.“

Beide Seiten sprechen sich dafür aus, dass bisher eingeschlagene Wege der Unterstützung der Qualität in der Ausbildung fortgeführt und ausgebaut werden. Dazu gehören etwa die Unterstützung der ausbildenden Gesellinnen und Gesellen in den Betrieben sowie die Ausbildungsberatung bei den Kammern.

Überdies begrüßen die Gesprächspartner das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016, wonach Mitgliedschaften in Handwerksinnungen ohne Tarifbindung wegen Verstoßes gegen die Handwerksordnung rechtlich nicht zulässig sind. Von Handwerksseite wird darauf hingewiesen, dass Wege gefunden werden müssen, um die Attraktivität einer Innungsmitgliedschaft zu stärken.

Um den Druck von den Betrieben zu nehmen, im Preiskampf mithalten zu müssen, sei vor allem eine konsequente Bekämpfung der Schwarzarbeit nötig. Gute handwerkliche Leistung gebe es nur vom Fachbetrieb.

Mit Blick auf die Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung sind sich beide Organisationen einig darin, dass der frühzeitige Erwerb der deutschen Sprache sowie die Feststellung vorhandener oder notwendiger Qualifikation wesentlich sind, um Fuß zu fassen.

 


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