Fachtagung für Schwertbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte am 24. April 2018 im Frankfurter Gewerkschaftshaus
Schwerbehinderte Menschen haben seit 2017 bessere gesetzliche Möglichkeiten, ihr Leben selbst zu bestimmen. So wurde die Eingliederungshilfe aus dem System der Fürsorge herausgelöst und das „Budget für Arbeit“ geschaffen. Zudem stärkt das Bundesteilhabegesetz die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. Auch Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen treten häufiger in ihrer Rolle als Träger von Präventionsmaßnahmen in Erscheinung und sind bei betrieblichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
In der betrieblichen Realität werden allerdings oft unter dem Druck von Fachkräftemangel und Arbeitsverdichtung die notwendigen Maßnahmen nur zögerlich angegangen oder bruchstückhaft umgesetzt.
Es soll erörtert werden, wie es um die Inklusion in hessischen Betrieben bestellt ist und was geschehen muss, um weiter voran zu kommen. Dabei geht es um Fragen, wie konkrete Maßnahmen zur Prävention und Inklusion für den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in den Unternehmen zur Umsetzung kommen und welche Rolle den betrieblichen Interessenvertretungen dabei zukommt.
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