Sozial- und Fachverbände, Gewerkschaften, Erwerbsloseninitiativen und Betroffene kritisieren die Sanktionierung im SGB II als Verstoß gegen die Menschenwürde und halten sie für verfassungswidrig. Die Bundesagentur für Arbeit hat im zurückliegenden Jahr fast eine Million Sanktionen verhängt. Etwa ein Drittel davon sind Haushalte mit Kindern. Das Sozialgericht Gotha hat dem Bundesverfassungsgericht zum zweiten Mal seine verfassungsrechtlichen Zweifel am Sanktionsrecht im Rahmen des SGB II vorgelegt. Die Grundrechte auf Menschenwürde, Leben und körperliche Unversehrtheit verlangten, dass diese Grundsicherung nach Bedürftigkeit zu gewähren sei und die Gewährleistung nicht vom Wohlverhalten der Leistungsberechtigten abhängig gemacht werden dürfe. In der geplanten Veranstaltung wollen wir uns mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelungen im SGB II auseinandersetzen und Position beziehen.
Programm
15:00 Uhr Begrüßung
15:10 Uhr Menschenwürdegarantie und Hartz IV-Sanktionen, Prof. Dr. Manfred Baldus, Professor für Öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt
anschließend
Bedenken des Deutschen Sozialgerichtstages, Gerd Goldmann, Vorsitzender der SGB II-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag e. V.
16:15 Uhr kleine Pause
16:30 Uhr Podiumsdiskussion mit Öffnung zum Publikum
Moderation: Dr. Hans-Joachim Sellnick, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen Thüringens
Teilnehmende:
18:00 Uhr Ausblick und Ende