DGB/Jasmin Romfeld
Im Rahmen seiner diesjährigen Sommertour besuchte der DGB-Bezirksvorsitzende Stefan Körzell Heidenrod. Neben der Baustelle einer Supermarktkette und einer mitteständischen Schreinerei war der Gemeindewald Heidenrod eine Station seines Aufenthaltes. Dabei ging es auch um die Wirkung eines vergabespezifischen Mindestlohns im Forst. Stefan Körzell, der seit gestern in Hessen unterwegs ist, dazu am Rande seines Aufenthalts in Heidenrod:
„Öffentlich vergebene Aufträge müssen sozialen Mindeststandards folgen. Ein Beispiel ist Hessen-Forst. Hessen-Forst beschäftigt Entsendearbeiter zu Stundenlöhnen, die um die 5 Euro liegen. Das geht, weil es im Forstbereich keinen branchenspezifischen Mindestlohn gibt. Ein solcher Mindestlohn in einem hessischen Vergabegesetz, das seinen Namen auch verdient, würde dem sofort ein Ende setzen. Und das ist dringend nötig.“
Volker Diefenbach, Bundesvorsitzender der Beamtinnen/ Beamten und Angestellten im Forst und Naturschutz der IG BAU, der Körzell zusammen mit Bärbel Feltrini, Mitglied im Bundesvorstand der IG BAU an diesem Vormittag begleitete: „Bis 2003 haben wir unsere Arbeiten alle mit eigenen Regiearbeitskräften ausgeführt. Ein Ergebnis der so genannten Operation Sichere Zukunft (2004) unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Roland Koch war, dass 40 Prozent der Arbeiten im Forst fremd vergeben werden. Zuvor haben wir unsere Arbeiten selbst durchgeführt. Jährlich liegen wir mittlerweile bei gut 300 bis 400 Arbeitsstellen, die fremd vergeben werden. Das Ergebnis: In den Ausschreibungsverfahren erhält oft der günstigste Anbieter den Zuschlag. Der bedient sich wiederum billiger Subunternehmer, womit er sich auch von jeglicher Kontrolle freimacht. Kontrollen des Zoll führen leider nie zum gewünschten Erfolg.“
Bärbel Feltrini: „Im Forstbereich, genau genommen in der Holzrückung, wo auch Maschinen im Einsatz sind, arbeiten etwa 70 Prozent Einzelunternehmer. Das sind Menschen, die eine Maschine besitzen und mit dieser Maschine als Unternehmer auftreten. Für Löhne zwischen fünf und zehn Euro. Damit können sie die Instandhaltung die ihrer Maschine abdecken, aber kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe müssen soziale und ökologische Standards entscheiden, nicht der billigste Anbieter – zu seinem eigenen Schutz.“