DGB/Jasmin Romfeld
Wer in Frankfurt regelmäßig den Bus benutzt, war mit großer Wahrscheinlichkeit schon mal ihr Fahrgast. Die Rede ist von den Fahrerinnen und Fahrern der In der City Bus GmbH (ICB). Das Tochterunternehmen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt fährt rund 50 Prozent des Busverkehrs der Stadt. Neben der ICB sind in Frankfurt noch private Unternehmen – europaweit tätige internationale Konzerne – wie Veolia und Arriva im Einsatz, die das Linien-Netz abdecken.
Im Gespräch mit der ICB
Am Nachmittag des 16. Juli besuchte der DGB-Bezirksvorsitzende Stefan Körzell die ICB im Rahmen seiner Sommertour, um mit dem Geschäftsführer der ICB, Alois Rautschka, dem Betriebsstätten-Leiter Peter Rabij und dem Betriebsratsvorsitzenden Mahmut Bas über das Thema Vergabe im Verkehrsbereich zu sprechen. Thomas Wissgott und Jochen Koppel von ver.di Hessen nahmen ebenfalls an dem Gespräch teil. Rautschka und Rabij machten während des Gespräches deutlich, dass es auch in ihrem Sinne wäre, würde die Auftragsvergabe im ÖPNV-Bereich, genauer gesagt im Straßenbahn-, U-Bahn- und Omnibusverkehr, in einem Vergabegesetz eindeutig geregelt. Sie müssten sich dann nicht alle fünf bis sechs Jahre in den Ausschreibungswettbewerb begeben – zumal sie sich nur auf Ausschreibungen von traffiQ, der lokalen Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main bewerben können. Auch Kontrollen über die Einhaltung von tariflich vereinbarter Bezahlung halten sie für angemessen.
Alternativen zur bisherigen Praxis
Weil es keine Tariftreueregelungen im hessischen Vergabegesetz gibt, gibt es auch seitens der hessischen Verkehrsverbünde und Nahverkehrsgesellschaften keine wirksame Verpflichtung, Tarifverträge einzuhalten. Der DGB Hessen-Thüringen kritisiert die vorherrschende Vergabepraxis in Hessen seit langem. Sie bedeutet Preiskampf zulasten der Beschäftigten. Seit 2003 werden in Hessen die genannten Verkehrslinien durch europaweite Ausschreibungsverfahren vergeben. Alternativ zum wettbewerblichen Vergabeverfahren ist eine Direktvergabe möglich. Im hessischen Vergabegesetz, das die schwarz-gelbe Landesregierung im März 2013 verabschiedet hat, gibt es keine Tariftreueregelung. Auch soziale Mindeststandards werden für den Verkehrsbereich nicht vorgeben. Nach europäischem Recht wäre es für die hessische Landeregierung allerdings möglich, solche Regelungen vorzunehmen.