Deutscher Gewerkschaftsbund

15.08.2023

Fakten zur Hessischen Besoldung im Jahr 2023

Der Landtag hat im Februar ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für 2023 und 2024 beschlossen. Damit werden Besoldung und Versorgung um 3 Prozent zum 01. April 2023 erhöht. Zum 1. Januar 2024 erfolgt eine weitere Anhebung um 3 Prozent.

Zudem wurden die Ergebnisse der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 15. Oktober 2021 zeitgleich und „systemgerecht“ auf die Beamt*innen übertragen. Das bedeutet eine lineare Erhöhung um 2,2 Prozent ab 01. August 2022 und um 1,89 Prozent ab 01. August 2023. Außerdem wurden die Besoldungsgruppe A 5 gestrichen, die R-Besoldung neu geordnet und die Kinderzuschläge moderat erhöht.

Das klingt doch gut. Was ist also das Problem?

Die Hessische Besoldung ist trotz (bzw. wegen) dieser Maßnahmen nicht verfassungskonform.

Die Besoldung ist zu niedrig, insbesondere weil der Mindestabstand zu den Leistungen, die eine Familie im Grundsicherungsbezug („Bürgergeld“) erhalten kann, nicht eingehalten ist. Damit stimmen auch die höheren Besoldungen nicht. Der Gesetzgeber ist außerdem verpflichtet, die Besoldungshöhe zu begründen und darzustellen, dass sie rechnerische die Mindestanforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Das fehlt gänzlich. Die Hessischen Beamt*innen sind in ihrem subjektiven Recht auf amts-angemessene Alimentation verletzt.

Die Rechtslage ist eindeutig. Möglicherweise mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch offene hessenspezifische Fragen wurden durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof im November 2021 geklärt. Der VGH hat die Prüfmaßstäbe des BVerfG angelegt und festgestellt, dass seit mindestens 2013 eine verfassungswidrige Unteralimentation besteht. Hier gibt es nichts abzuwarten!

Die Erhöhung im Jahr 2023 gleicht noch nicht einmal aus, was durch die „Nullrunde“ im Jahr 2015 und eine Erhöhung um 1 Prozent im Jahr 2016 vorenthalten worden ist (3,4 Prozent). Seit 2015 hat das Land Hessen enorme Summen auf Kosten seiner Bediensteten eingespart.

Hessen ist das einzige Bundesland, das nicht mal der Versuch unternimmt, die Alimentation grundgesetzkonform zu machen. Minister-präsident Boris Rhein und Innenminister Peter Beuth haben klar gesagt, dass sich an der verfassungswidrigen Alimentation nichts ändern wird. Im Doppelhaushalt 2023/24 ist dafür kein Geld vorgesehen. Auch Nachzahlungen sind nicht geplant.

Wenn sich der Innenminister und der Ministerpräsident im Wahlkampf rühmen, was
sie alles für den öffentlichen Dienst getan haben
und planen zu tun, lassen sie diese „Details“
immer weg.

Was erwarten die DGB-Gewerkschaften
jetzt?

Wir fordern die Hessische Landesregierung seit 2020 auf, konkrete Gespräche über einen Weg zur verfassungsgemäßen Besoldung zu führen. Zuerst wurde das Problem geleugnet, dann konnte sich die Koalition nicht einigen und nun wird die notwendige Korrektur weiter auf die lange Bank geschoben. Offenbar soll eine nächste Landesregierung die Scherben auflesen.

Wir wollen nicht tausende Beamt*innen zu Widersprüchen und anschließenden Klageverfahren aufrufen.

Die Hessischen Beamt*innen haben wahrlich genug zu tun – das gilt sowohl für die Bediensteten, die einen Rechtsstreit führen müssten als auch für die Bediensteten, die die massenhaften Verfahren bearbeiten müssten.

Wir haben den Ministerpräsidenten und den Innenminister aufgefordert, zuzusichern, dass ein einmaliger Widerspruch seit 2016 ausreicht, um alle Ansprüche auch ab 2023 zu wahren. Reaktion: Keine!

Tausende Widersprüche sind anhängig. Die Besoldung ist auf absehbare Zeit nicht verfassungskonform. Das geht so nicht! Wir werden dranbleiben. Die aktuelle Landesregierung hat sich nicht gekümmert. Die nächste Landesregierung muss handeln!

Wer am 08. Oktober gewählt werden will, muss zumindest sagen, was die Hessischen Beamt*innen erwarten können.

Gefragt sind die Kandidat*innen aller demokratischen Parteien: Wann und wie wird die Hessische Besoldung verfassungskonform gemacht?

Gerechte Besoldung jetzt!


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