Deutscher Gewerkschaftsbund

13.07.2023

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023

sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften durch den Landtag gegangen

Der Thüringer Landtag hat am 10. Juni das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Es wurde bereits im GVBl. verkündet.

Was ändert sich?

Erhöhung der Bezüge nach den Besoldungsordnungen A, B, W und R (Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen) rückwirkend zum 01.01.2023 um 3,25 Prozent – inbegriffen sind Grundbesoldung, Familienzuschläge, Amtszulagen und allgemeine Zulage, Anwärtergrundbeträge,

Steuerfreie Sonderzahlungen, die monatlich gewährt werden, gestaffelt nach Familiengröße i. v. H. insgesamt 1000 Euro für alleinstellende Beamt*innen, sowie i. H. v. insgesamt 1000 Euro für Ehepartner*innen und je insgesamt 500 € für das erste und zweite Kind, ausschließlich für 2023,

Steuerfreie Sonderzahlung für Versorgungsempfänger*innen, die monatlich gewährt werden, i. v. H. insgesamt 600 Euro für alleinstellende Beamt*innen sowie i. H. v. insgesamt 600 Euro für Ehepartner*innen, weitere Zuschläge für zu berücksichtigende Kinder & anteilige Zahlungen für Witwen- und Waisengeldempfänger*innen, ausschließlich für 2023,

➢ zusätzliche Erhöhung der Kinderzuschläge für das dritte und jedes weitere Kind, ausschließlich für 2023.

Wie bewerten die DGB-Gewerkschaften das Gesetz?

Thüringen hat als bisher einziges Bundesland auf die allgemeine Teuerung reagiert und die Besoldung angepasst. Damit kommt das Land in besonderer Weise seiner Verpflichtung zur verfassungsgemäßen Besoldung nach. Das ist gut und zu begrüßen.

Geplant ist, die Erhöhung auf die Übertragung künftiger Tarifergebnisse anzurechnen. Das lehnen die Gewerkschaften als Durchbruch des Prinzips „Besoldung folgt Tarif“ ab.

Die DGB-Gewerkschaften fordern die Zahlung der steuer- und abgabenfreien Sonderzahlung „Inflationsausgleichsprämie“ für alle Beschäftigten des Land Thüringen. Von der Inflation sind alle – statusgruppenunabhängig – betroffen.


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