Industrie und Dienstleistungen sind von einem Wandel betroffen, der die Arbeitswelt fundamental verändert. Die künftige Landesregierung ist aufgefordert, eine aktive Wirtschafts- und Strukturpolitik zu verfolgen, die eine zukunftssichere Beschäftigung, „Gute Arbeit“ und Qualifizierung ins Zentrum stellt. Der Wandel in der Industrie, in den produktionsnahen und personenbezogenen Dienstleistungen muss sozial, ökologisch, demokratisch und geschlechtergerecht gestaltet werden.
Unter der Überschrift "Wandel braucht soziale Sicherheit" bringt der DGB die für ihn wichtigsten Themen zu guter Arbeit in der Transformation in die Diskussionen vor der Wahl ein.
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Industrie und Dienstleistungen sind von einem Wandel betroffen, der die Arbeitswelt fundamental verändert. Die Digitalisierung, die Dekarbonisierung, die demografische Entwicklung sowie die Folgen der Corona-Krise und die Auswirkungen des russischen Kriegs in der Ukraine sind Veränderungsfaktoren der kommenden Jahre.
Die künftige Landesregierung ist aufgefordert, eine aktive Wirtschafts- und Strukturpolitik zu verfolgen, die eine zukunftssichere Beschäftigung, „Gute Arbeit“ und Qualifizierung ins Zentrum stellt.
Der Wandel in der Industrie, in den produktionsnahen und personenbezogenen Dienstleistungen muss sozial, ökologisch, demokratisch und geschlechtergerecht gestaltet werden.
Er darf nicht dem Markt überlassen werden, sondern muss staatlicherseits gestaltet werden. Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sowie Beschäftigte sind daran zu beteiligen. Eine zentrale Voraussetzung hierfür ist, dass die Tarifbindung gesteigert, die Betriebs- und Personalräte gestärkt und die Mitbestimmungsrechte ausgeweitet werden.
Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Regionen muss Ziel der regionalen Strukturpolitik bleiben, um den Zusammenhalt und die Demokratie zu stärken. Die künftige Landesregierung ist aufgefordert, strukturschwache und von der Transformation besonders betroffene Regionen vorrangig zu fördern.
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Der DGB steht zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens und zu den Klimazielen auf der Ebene der EU, des Bundes und der Länder.
Hessen strebt bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität an, das heißt, dass die Treibhausgasemissionen bis dahin minimiert werden sollen. Ein ungebremster Klimawandel würde das Leben, die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung insgesamt weltweit massiv beeinträchtigen. Die künftige Landesregierung ist daher aufgefordert, die angestrebten Klimaschutzziele einzuhalten. Um diese zu erreichen, ist eine Wende in den Bereichen Strom, Wärme, Wärme/Kälte, bauliche Infrastruktur und Mobilität notwendig. Die drei Bereiche sind intelligent miteinander zu verknüpfen und Synergien optimal zu nutzen.
Wir erwarten, dass die künftige Landesregierung die Folgen des Wandels für die Beschäftigten in den Fokus nimmt. Der Übergang stellt die Beschäftigten in allen Branchen und Regionen vor große Herausforderungen und muss daher gerecht gestaltet werden (englisch: „Just Transition“).
Aus Sicht des DGB sind die klimapolitischen Ziele mit Zielen zur Sicherung und Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeit und Qualifizierung zu verknüpfen.
Dies muss im Klimaschutzgesetz, im Energiegesetz und im Klimaschutzplan des Landes Berücksichtigung finden.
Der Wandel muss beteiligungsorientiert mit den Gewerkschaften, den Beschäftigten und der Zivilgesellschaft gestaltet werden, wobei sowohl ihre Ideen und Impulse als auch Ihre Sorgen und Ängste vor Arbeitsplatzverlust und sozialem Abstieg ernst genommen und in die Debatte miteingebunden werden müssen. Die Ausweitung prekärer Arbeitsformen (wie z.B. Befristungen, Leiharbeit, Minijobs, Werkverträge und nicht existenzsichernde Teilzeitbeschäftigung) wird von uns klar abgelehnt. Strukturbrüche und Existenzverluste müssen vorausschauend verhindert werden – etwa, wenn Personalabbau, Standortschließungen, Umstrukturierungen, Aus- und Verlagerungen drohen. Für die betroffenen Beschäftigten, Regionen und Branchen müssen neue Perspektiven durch Investitionen, Innovationen und Qualifizierung geschaffen werden. Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass auch in neu entstehenden Branchen Tarifbindung, gute Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung gelten.
Qualifizierte Fachkräfte sind eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen der angestrebten Klimaschutzziele. Die Dekarbonisierung bringt neue Qualifizierungserfordernisse und Fachkräftebedarfe mit sich. Daher müssen Studium, Aus- und Weiterbildung ausgeweitet und qualitativ verbessert werden.
Die künftige Landesregierung ist aufgefordert, einen Transformationsfonds einzurichten, aus dem Investitionen, Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung finanziert werden.
Bestehende Wirtschaftsstrukturen müssen klimaneutral umgebaut und Innovationen gezielt gefördert werden. Der Fonds muss neben Wirtschaftlichkeit auch Kriterien der sozialen Gerechtigkeit adressieren sowie eine Beteiligung der Gewerkschaften, Beschäftigten und der Zivilgesellschaft sicherstellen.
Es ist Aufgabe der Landesregierung, die wirtschafts- und strukturpolitischen Programme der EU und des Bundes, wie beispielsweise EFRE, ESF plus und GRW mit eigenen Mitteln zu flankieren und auf die Bewältigung der Transformation auszurichten.
Der Wirtschaftsgipfel und der Industrietrialog müssen von der Landesregierung gezielt genutzt werden, um konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der Transformation auf den Weg zu bringen. Die Servicestelle „Wirtschaft Hessen“ sollte zielgruppenspezifische Informationen für Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte bereitstellen, damit diese an betrieblichen Veränderungsprozessen neben dem Management beteiligt werden.
Zusätzlich sollten Transformationslotsen eingerichtet werden, die vertiefende Beratungs- und Bildungsangebote für Beschäftigte, Betriebsräte und Personalräte zu Fragen der Transformation bereitstellen.
Vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen verfügen die Betriebs- und Personalräte nicht über die Ressourcen für einen Kompetenzaufbau. Daher ist eine professionelle Unterstützung dringend erforderlich. Gute Betriebs- und Personalvereinbarungen sollten als „Best Practices“ landesweit bekannt gemacht und der Erfahrungsaustausch durch Vernetzung gefördert werden. Außerdem sollten regelmäßig Betriebs- und Personalrätekonferenzen zu Fragen der Transformation auf der Landesebene durchgeführt werden.
Die Einführung eines Transformationskurzarbeitergelds ist notwendig, um Arbeitsplätze zu halten und gleichzeitig die Beschäftigten für veränderte berufliche Anforderungen qualifizieren zu können. Die Unternehmen sind in der Pflicht, die verbesserten Möglichkeiten des Beschäftigungssicherungsgesetzes zur Qualifizierung ihrer Beschäftigten in den Betrieben zu nutzen. Außerdem muss ein Recht auf Weiterbildung eingeführt werden. Die Mitbestimmungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung im Bereich der Personal- und Qualifizierungsplanung sind auszuweiten.
Die Digitalisierung verändert das Leben und die Arbeitswelt der meisten Menschen nachhaltig. Die künftige Landesregierung ist aufgefordert, ihre Digitalstrategie und ihre Agenda für Künstliche Intelligenz an dem Leitbild „Gute Arbeit“ auszurichten. Die neuen Technologien müssen gezielt eingesetzt werden, um eine menschenwürdige Arbeitswelt zu schaffen, die die Bedürfnisse der Menschen und nicht die des Marktes in den Mittelpunkt rückt.
Durch die Digitalisierung und insbesondere das mobile Arbeiten wird eine größere zeitliche und räumliche Flexibilität möglich, die den Beschäftigten einerseits mehr Selbstbestimmung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglicht. Andererseits verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer weiter. Überdies erleichtert der Einsatz digitaler Technologien den Arbeitgebern das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Darüber hinaus steigt die Gefahr, dass die Arbeitgeber digitale Geschäftsmodelle wie beispielsweise Plattformarbeit gezielt einsetzen, um Lohn- und Sozialstandards zu unterlaufen. Bei Plattformarbeit handelt es sich zumeist um Scheinselbständigkeit, die durch fehlende soziale Absicherung und nicht existenzsichernde Verdienste gekennzeichnet ist.
Der künftigen Landesregierung kommt hier eine wichtige Rolle zu, indem sie zum Schutz der Beschäftigten Grenzen setzt – sei es indirekt durch ihren Einfluss auf der Bundes- oder direkt auf der Landesebene.
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Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die Risiken zu begrenzen, ist ein gesetzlicher Ordnungsrahmen notwendig, der durch Tarifverträge sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen auszugestalten ist.
Daher müssen durch entsprechende Rahmenbedingungen die Tarifbindung gesteigert, die Betriebs- und Personalräte gestärkt und die Mitbestimmungsrechte ausgeweitet werden.
Außerdem muss ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz eingeführt werden.
Der DGB setzt sich für mehr Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten ein. Er fordert ein Recht auf selbstbestimmtes zeit- und ortsunabhängiges mobiles Arbeiten inklusive Home-Office, das durch Tarifverträge, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen auszugestalten ist. Dieses muss auf Freiwilligkeit beruhen.
Die gesetzlichen Vorgaben nach dem Arbeitszeitgesetz wie etwa die tägliche Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten sind einzuhalten. Dafür ist die nach EU-Recht verpflichtende Arbeitszeiterfassung eine wichtige Voraussetzung. Das Recht auf Nichterreichbarkeit muss gestärkt werden.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind auch beim mobilen Arbeiten und Home-Office einzuhalten. In vielen Betrieben wird die gesetzlich verpflichtende Gefährdungsbeurteilung inklusive der Erhebung psychischer Gefährdungen nicht durchgeführt. Gerade beim mobilen Arbeiten und im Home-Office ist die Gefahr der Entgrenzung und psychischer Belastungen aber sehr hoch.
Telearbeit ist in der Arbeitsstättenverordnung bereits geregelt und wird in vielen Betrieben und Verwaltungsstätten bereits angewendet. Die Erfahrungen mit der Telearbeit zeigen, dass eine gesetzliche Regelung des zeit- und ortsunabhängigen Arbeitens und dessen konkrete Ausgestaltung in kollektiven, betrieblichen und dienstlichen Vereinbarungen notwendig ist.
Die künftige Landesregierung ist aufgefordert, die Arbeitsschutzbehörden personell und finanziell besser auszustatten.
Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt den staatlichen Aufsichtsbehörden mehr Kompetenzen durch eine Erhöhung der Mindestbesichtigungsquote nach § 21 Abs. 1a ArbSchG auf 5% im Jahr an allen Betrieben ab dem Jahr 2026 vor. Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz funktioniert nur dann, wenn entsprechende Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten zu dessen Durchsetzung vorhanden sind. Dafür muss die Anzahl der Aufsichtsbeamt*innen in den Arbeitsschutzbehörden deutlich gesteigert werden.
Für die Gewerkschaften ist es insbesondere bei sich weiter ausbreitender mobiler Arbeit und Home-Office sehr schwierig, mit den Beschäftigten Kontakt zu halten. Daher ist es notwendig, ergänzende und klar geregelte digitale Zugangsrechte zu den Betrieben einzurichten.
Neue digitale Technologien sollten aber noch weitergehender genutzt werden. Sie bieten nämlich auch die Möglichkeit, Beeinträchtigungen zu kompensieren. Digitale Hilfsmittel bieten neue Möglichkeiten der Inklusion und damit der Teilhabe am Erwerbsleben für beeinträchtigte Menschen. Die künftige Landesregierung sollte gezielt Forschungs- und Fördermöglichkeiten bereitstellen, um Beschäftigung für weitere Teile der Bevölkerung zu erhalten oder zu ermöglichen.
Darüber hinaus muss der rechtliche Status der Plattformbeschäftigten, zu denen beispielsweise Crowd-/Cloud- und Gig-Working gehören, auf den Prüfstand. Auch bei digital organisierter Arbeit sollen grundsätzlich nur diejenigen als selbständig gelten, die im wirtschaftlichen Sinne auch wirklich unabhängig sind. Es muss für Plattformbeschäftigte leichter werden, ihre Rechte durchzusetzen. Die Rechte der Plattformbeschäftigten gegenüber den Plattform-Betreibern müssen ausgebaut werden, um sie vor Willkür zu schützen. Mehr sozialer Schutz auch bei tatsächlicher Selbständigkeit ist notwendig. Der DGB setzt sich für einen arbeits- und sozialrechtlichen Mindestschutz und Mindesthonorare ein.
Künstliche Intelligenz-Technologien (z.B. Machine Learning, Deep Learning) stellen aktuell einen Schwerpunkt in der Forschungsförderung des Landes dar. Dabei dürfen gesetzliche Regelungen zum Schutz der Beschäftigten nicht vernachlässigt werden. Die Entwicklung einer Ethik reicht aus Sicht des DGB nicht aus. Wir fordern im Rahmen des Konzepts „Gute Arbeit by design“ einen gesetzlichen Ordnungsrahmen für den KI-Einsatz. Das Konzept „Gute Arbeit by design“ sieht vor, dass Partizipation und Mitbestimmung schon bei der Definition der Zielsetzung von KI-Anwendungen gewährleistet werden. Das ist extrem wichtig: Partizipation ab dem Moment, in dem über die Nutzung von KI im Unternehmen nachgedacht wird, um auf die Programmierung und die Folgenabschätzung von Anfang Einfluss zu nehmen. Betriebs-, Personalräte und Beschäftigte sind frühzeitig an der Entwicklung, Implementierung, Umsetzung und Evaluation der Ziele für KI-Anwendungen zu beteiligen.
Der DGB-Index „Gute Arbeit“ sollte regelmäßig im Rahmen der hessischen Arbeitsweltberichterstattung zu den Folgen der Digitalisierung, des Home-Office und mobilen Arbeitens sowie des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz erhoben werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Digitalisierung der Arbeitswelt ist eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandinfrastruktur. Zwar ist der Ausbau der Breitbandinfrastruktur inzwischen vorangeschritten. Es gibt aber immer noch Lücken.
Das Land hat sich mittelfristig zum Ziel gesetzt, gigabitfähige Infrastrukturen und Glasfaseranschlüsse flächendeckend auszubauen. Außerdem wird angestrebt, die Mobilfunkinfrastruktur weiterzuentwickeln und die WLAN-Infrastrukturen auszubauen. Der DGB setzt sich dafür ein, dass die angestrebten Ziele beschleunigt vorangetrieben werden. Insbesondere für Gewerbeansiedlungen im ländlichen Raum ist der Ausbau unverzüglich umzusetzen. Eine Verzögerung würde einen klaren Standortnachteil bedeuten, Arbeitsplätze im ländlichen Raum gefährden und die Ansiedlung von Unternehmen verhindern.
Digitalisierung in der Bildung wird von der Politik als wichtige Zukunftsaufgabe definiert. Die Digitalisierung wird im nächsten Jahrzehnt die Arbeitswelt grundlegend verändern. Dafür müssen die Schüler*innen, die bereits in der Schule sind und diejenigen, die in den kommenden Jahren in die Schule kommen, vorbereitet sein. Ohne digitale Kompetenzen werden sich viele Berufsbilder nicht mehr erlernen und ausüben lassen. Dies führt zu einer zunehmenden digitalen Kluft. Deshalb ist es unumgänglich, dass alle Schulträger sich darauf fokussieren, dass die Digitalisierung bei den Schüler*innen und Lehrkräften ankommt und die Bedarfe der Lehrkräfte berücksichtigt werden, damit die Vermittlung digitaler Lehrinhalte gelingt.
Trotz des Digitalisierungsschubes durch die Corona-Pandemie gibt es weiterhin eklatante Lücken bei der technischen Ausstattung der Bildungseinrichtungen und gleichzeitig hat sich die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte verändert und nochmals erhöht.
Eine der größten Herausforderungen stellt die zunehmende Kluft zwischen „digitalen Nachzügler-Schulen“ und „digitalen Vorreiter-Schulen“ dar. Bildung darf nicht vom Wohnort und damit vom zuständigen Schulträger abhängig sein. Es benötigt vielmehr, dass jede Schule an das Breitband-Internet angeschlossen ist und die Einrichtung einer einheitlichen schulübergreifenden, zumindest landesweiten Bildungsplattform (Bildungscloud), auf die alle Lehrkräfte und Schüler*innen Zugriff haben. Damit wird sichergestellt, dass alle Schüler*innen die Möglichkeit haben, auf die einheitlichen für die jeweilige Klassenstufe vorgesehenen digitalen Tools und Medien zuzugreifen und sich damit Digital- und Medienkompetenz anzueignen.
Ebenso ist die technische Infrastruktur in vielen Schulen unzureichend. Bundesweit arbeiten nur 70 Prozent der Lehrkräfte an Schulen, an denen es WLAN für alle Lehrkräfte gibt und in 50 Prozent der Schulen gibt es kein WLAN für die Schüler*innen.
Die Landesregierung in Hessen und die jeweils zuständigen Schulträger sind aufgefordert, eine digitale Schulinfrastruktur zu etablieren, die so zukunftsfähig ausgestattet ist, dass sie mit den digitalen Möglichkeiten und Erfordernissen mitwächst.
Für ein erfolgreiches Lernen benötigen Lehrkräfte und Schüler*innen moderne digitale Endgeräte.
Es darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob Schüler*innen optimal auf alle Inhalte zugreifen können. Nötig ist die Ausweitung der Lehr- und Lernmittelfreiheit auf digitale Endgeräte. Die inzwischen an Lehrkräfte ausgegebenen „Pandemiegeräte“ sind keine echten Dienstgeräte, da sie nur für unterrichtliche Zwecke eingesetzt werden dürfen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist auf ihnen jedoch nicht zugelassen. Daher müssen echte dienstliche Endgeräte eingeführt werden, die für alle dienstlichen Aufgaben eingesetzt werden können. Wie jeder Arbeitgeber muss das Land den Lehrkräften die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und notwendige obligatorische Weiterbildungsangebote etablieren. Nur wenn die Lehrkräfte qualifiziert sind, mit digitalen Lernplattformen zu arbeiten und damit auch neue Unterrichtsmethoden einzuführen, können die Schüler*innen von den neuen digitalen Möglichkeiten im Bildungsbereich profitieren. Ein Durcheinander von unterschiedlichen Softwareversionen, Anwendungsprogrammen und Standards bei der eingesetzten Hardware, kann dagegen demotivieren, ist kompliziert und mindert die Chancen, dass die Schüler*innen elementare digitale Kompetenzen erwerben.
Für all das muss der Digitalpakt so umgesetzt und erweitert werden, dass die Finanzmittel den Schulträgern unbürokratisch zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch, dass mehr IT-Fachleute im Bereich der Administration in den Schulen zur Verfügung stehen. Die Lehrkräfte haben nicht die Zeit und auch oftmals nicht die notwendigen Kompetenzen, um die Digitaltechnik zu administrieren. Während der Corona-Pandemie führten diese Zusatzaufgaben zu einer noch angespannteren Arbeitssituation. Um die Lehrkräfte zu entlasten, müssen diese Finanzmittel zur Einstellung von IT-Administrator*innen abgerufen und für die Zukunft verstetigt werden.
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Mit dem Online-Zugangsgesetz haben Bund und Länder wesentliche Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 online zugänglich zu machen. Die Umsetzung stockt in allen Bundesländern, weil die gesamte Verwaltungsorganisation digital strukturiert werden muss und viele Verwaltungen noch sehr analog "denken". Nicht erst die Corona-Krise hat Defizite offengelegt. Die Einführung der E-Akte ist eine erhebliche Herausforderung, die nur gemeinsam mit den Beschäftigten zu bewältigen ist. Die Einbeziehung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen bei organisatorischen Veränderungen von Anfang an sichert Qualität und praxisgerechte Anwendungen. Dabei schafft die Digitalisierung im laufenden Betrieb neue Probleme und Belastungen. Digitalisierung braucht neben der notwendigen Ausstattung erst einmal zusätzliche personelle Ressourcen, ehe in der Zukunft ggf. Effizienzgewinne möglich sind.
Beschäftigte dürfen nicht allein gelassen werden. Zur Etablierung digitaler Verwaltungsprozesse gehören grundlegende Fortbildung, die regelmäßige Einweisung in neue oder überarbeitete Fachanwendungen und die bedarfsgerechte Unterstützung durch Anwendungsbetreuer*innen.
Für den Prozess der Digitalisierung und dauerhaft für die digitale Verwaltung müssen zudem mehr informatische Fachkräfte gewonnen und verstärkt selbst ausgebildet werden.
Der DGB-Index „Gute Arbeit 2020“ hat einen guten Einblick in den Stand von "Home-Office" im öffentlichen Dienst geboten. Lange nicht alle Bediensteten, die dies möchten und deren Arbeitsplatz potenziell geeignet ist, haben die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten. Home-Office ist ebenfalls keine Lösung bei zu hoher Arbeitsmenge und zu viel Druck.
Die öffentliche Hand kann bei der öffentlichen Auftragsvergabe, öffentlichen Beschaffung und der Wirtschafts- und Strukturförderung soziale und ökologische Kriterien vorschreiben. Diese Instrumente werden in Hessen bislang unzureichend genutzt. Wir fordern die Landesregierung daher dazu auf, soziale und ökologische Kriterien verpflichtend bei der Vergabe, Beschaffung und der Förderung vorzuschreiben.
Wenn auf der einen Seite Unternehmen von öffentlicher Förderung, öffentlicher Infrastruktur, Daseinsvorsorge und qualifizierten Beschäftigten profitieren, ist es nicht akzeptabel, dass sie andererseits keine oder nur geringe Steuern zahlen, aus Tarifverträgen flüchten und die Arbeit von Betriebs- und Personalräten behindern oder unmöglich machen.
Öffentliche Förderung darf nicht konditionslos gewährt werden. Als Mindestvoraussetzung muss eine Beschäftigungs- und Standortgarantie für alle im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer*innen gelten.
Unternehmen dürfen nur dann finanziell unterstützt werden, wenn sie Tarifverträge zur Anwendung bringen, mitbestimmt sind, Aus-, Weiterbildung und Qualifizierung sowie Geschlechtergerechtigkeit sichern und fördern. Damit die Bedingungen eingehalten werden, sind effektive Kontrollen und ggf. Sanktionen unabdingbar.
Ohne eine massive Ausweitung des Personals bei der öffentlichen Hand in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende, Bauen und Planen wird die Transformation nicht umgesetzt werden können. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sind notwendig, um die Umsetzung langfristig zu gewährleisten.
Aus Sicht des DGB müssen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung erhöht werden. Dabei darf allerdings nicht nur auf private Aktivitäten gesetzt werden. Vielmehr sind die staatlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu steigern und das Personal deutlich aufzustocken. Die Innovationspolitik darf nicht auf rein technologische Neuerungen verengt werden. Vielmehr müssen soziale und ökologische Neuerungen Berücksichtigung finden. Aus Sicht des DGB ist die Innovationspolitik auf die sozial-ökologische Gestaltung des Wandels und die Humanisierung der Arbeitswelt auszurichten. Der DGB setzt sich für eine stärkere Förderung interdisziplinärer und offener Forschungsprojekte ein, in deren Rahmen praxistaugliche Lösungen unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten erforscht und entwickelt werden.
Die Beteiligung der Beschäftigten in Innovationsprozessen ist wichtig, um deren Wissen für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen zu nutzen und die Verfahren zu verbessern. Die betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten sind entscheidende Träger von sozialen Innovationen, indem sie dazu beitragen, Alternativen zu Personalabbau, Standortschließungen, Umstrukturierungen, Aus- und Verlagerungen zu entwickeln.
Innovationspolitik muss immer auch beschäftigtenorientiert ausgerichtet werden. Bislang werden massiv und einseitig arbeitgebernahe Einrichtungen und Projekte gefördert. Die Landesregierung ist aufgefordert, gewerkschaftliche Einrichtungen und arbeitsorientierte Projekte gleichberechtigt zu arbeitgeberseitigen Angeboten zu unterstützen.
Wissenschaftliche Studien sind eine wichtige Grundlage, um wirtschafts- und strukturpolitische Handlungsempfehlungen zu entwickeln, umzusetzen, zu bewerten und zu evaluieren. Daher sind eine regelmäßige wirtschafts- und strukturpolitische Berichterstattung und ein Monitoring seitens des Landes Hessen zu etablieren.
Aus Sicht des DGB müssen die Energie- und Wärmewende stärker als bisher vorangetrieben werden.
Die erneuerbare Energieerzeugung, insbesondere die Windkraft und die Photovoltaik müssen beschleunigt ausgebaut werden.
Gleichzeitig muss in die Übertragungs- und Verteilnetze investiert werden und Speichertechnologien sind voranzubringen, um die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität nicht zu gefährden. Außerdem ist es notwendig, dass die Energieeffizienz und -einsparung in den Unternehmen und Privathaushalten stärker gefördert wird.
Die Energieversorgung der Privathaushalte und Wirtschaft muss zu bezahlbaren Preisen gesichert werden. Die Energiepreise sind in letzter Zeit stark angestiegen. Dadurch sind besonders Haushalte mit geringen Einkommen und die energieintensive Industrie belastet. Der DGB setzt sich deshalb für die sofortige Umsetzung eines Energiepreisdeckels ein.
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Zur Abschöpfung übermäßiger und krisenbedingter Gewinne, ist die schnelle Einführung einer Übergewinnsteuer notwendig.
Die Belastungen der energieintensiven Industrie sind zu begrenzen, um Standorte und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Damit die Energiewende bezahlbar bleibt, muss diese langfristig aus Steuermitteln finanziert werden.
Wasserstoff sollte aufgrund seiner Knappheit prioritär im Bereich der Stromspeicherung, der Emissionsreduzierung industrieller Prozesse und im Bereich des Langstrecken-, Schwerlast- und Nutzverkehrs eingesetzt werden. Da klimaneutraler Wasserstoff auf absehbare Zeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen wird, ist übergangsweise die Förderung alternativer emissionsarmer Erzeugungsverfahren notwendig. Um die Klimaschutzziele zu erreichen und den Einsatz klimaneutralen Wasserstoffs hochzufahren, ist ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien unumgänglich.
Aus Sicht des DGB ist Mobilität ein wesentlicher Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie muss daher für alle Menschen zugänglich und bezahlbar sein.
Der DGB setzt sich für ein integriertes Mobilitätskonzept mit einer modernen Verkehrsinfrastruktur und einer intelligenten und multimodalen Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger ein. Die Verlagerung auf geteilte und klimafreundliche Verkehrsträger wie Bahn, Bus und Fahrrad muss weiter vorangetrieben werden. Auch im Güterverkehr muss eine konsequente Verlagerung von der Straße auf die Schiene und den Wasserweg erfolgen.
Eine gut ausgebaute und funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass sich Unternehmen ansiedeln und Arbeitsplätze geschaffen werden. Der DGB fordert, dass die öffentlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur massiv gesteigert und verstetigt werden. Um die Verlagerung voranzutreiben, haben der Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der Schieneninfrastruktur in Verbindung mit einer massiven Personalaufstockung hohe Priorität. Die Einführung eines bundesweit gültigen und kostengünstigen Nahverkehrsticket wird als wichtiger Schritt angesehen, um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern. Daher sollte das Land die notwendige Kofinanzierung der Bundesmittel bereitstellen.
Die Finanzierung des ÖPNV muss langfristig gesichert werden. Da viele Kommunen dazu nicht in der Lage sind, ist die Beteiligung des Bundes und des Landes notwendig. Die Landesregierung ist aufgefordert, weiterhin die Bundesmittel zweckgebunden für den ÖPNV auszugeben und diese um eigene Mittel zu ergänzen. Langfristig ist die Einführung einer Nutznießerfinanzierung sinnvoll.
Die Unternehmen haben die Aufgabe, unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen ein betriebliches Mobilitätsmanagement durchzuführen. Allen Beschäftigten muss ein Job-Ticket zur Verfügung gestellt werden. Investitionen und Innovationen sollten sich vor allem auf die digitale und multimodale Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger, die Elektrifizierung der Schiene, Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, Batterieproduktion und –recycling konzentrieren. Eine stärkere Förderung von Wasserstoff und anderer emissionsarmer – möglichst emissionsfreier – Antriebstechnologien inklusive entsprechender Infrastruktur (z.B. Tankstellen und Leitungen) ist notwendig.
Die Unternehmen sind in der Pflicht, Strategien zur Bewältigung der Transformation zu entwickeln. Hierzu gehört eine strategische Personal- und Qualifizierungsplanung. Notwendig sind betriebliche Zukunftsvereinbarungen, um Arbeitsplätze und Standorte in bedrohten Unternehmen zu sichern.
Beim Ausschreibungswettbewerb müssen die Beschäftigten in turnusmäßigen Abständen (Dauer der Ausschreibung) um ihre Arbeitsplätze und Löhne zittern.
Wir fordern, dass künftig in jedem Vergabeverfahren vorgeschrieben wird, dass im Falle eines Betreiberwechsels der neue Betreiber jeder*jedem Beschäftigten in dem betreffenden Verkehrsdienst ein Übernahmeangebot machen muss.
Wenn ein Netz auf mehrere Betreiber aufgeteilt wird, muss sichergestellt sein, dass jede*r Beschäftigte mindestens von einem der neuen Betreiber ein Angebot zur Übernahme erhält.
Für die übergehenden Beschäftigten müssen beim neuen Betreiber mindestens die gleichen Arbeitsbedingungen gelten, wie beim bisherigen Betreiber, insbesondere hinsichtlich Entgelts, Zulagen, Urlaubsanspruch, Wochenarbeitszeit, betrieblicher Altersvorsorge und weiterer Leistungsansprüche. Betriebsbedingte Kündigungen müssen für die Dauer des Verkehrsvertrages ausgeschlossen werden.
Auszubildende und Dual Studierende sind in die Vorschriften zum Beschäftigtenübergang einzubeziehen! Ein Betreiberwechsel darf nicht dazu führen, dass Ausbildungen abgebrochen, unterbrochen oder verlängert werden müssen.
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Die soziale Absicherung des Beschäftigtenübergangs muss auch für Nachwuchskräfte greifen.
Diese Vorgabe muss für alle Tätigkeitsgruppen gelten, also im Bereich Lokfahrdienst, Zugbegleitdienst, Instandhaltung, Vertrieb/Kundenservice, Disposition, Reinigung etc.
Das Ziel ist, dass es für jede*n, die*der heute eine Ausbildung oder Arbeit im ÖPNV/SPNV aufnimmt, eine sichere, lebenslange Berufsperspektive gibt und sie*er nicht (mehr) damit rechnen muss, alle paar Jahre Angst vor Arbeitslosigkeit, Einkommenseinbußen oder Umzug haben zu müssen.
Der Einsatz von Sub-Unternehmen sollte beschränkt und Leiharbeit in sicherheitsrelevanten Bereichen weitgehend ausgeschlossen werden. Es ist nichts gegen Kooperation und gegenseitige Aushilfe zwischen „echten“ Verkehrsunternehmen einzuwenden, zum Beispiel vor oder nach Fahrplanwechsel, wenn der Einsatz von fremdem Personal nicht durch unterschiedliche Lohn-/Arbeitsbedingungen begründet ist. Abzulehnen ist dagegen, wenn Leiharbeit und Werkverträge eingesetzt werden, um Kosten zu Lasten der Beschäftigten zu senken. Aus diesem Grund darf dies nicht in Ausschreibungen als Instrument für schlechtere Arbeitsbedingungen missbraucht werden.
Die Personalvorgaben sind in der Ausschreibung so festzuschreiben, dass durch genügend Reserven die Qualität der Leistung gewährleistet wird.
Die Aufgabenträger sollen bei den Ausschreibungsbedingungen auf ausreichende Personalausstattung achten und gewisse Personalreserven vorschreiben. Dadurch wird der Verkehr zuverlässiger, zum Beispiel bei erhöhtem Verkehrsaufkommen, erhöhtem Krankenstand oder unerwarteten Ereignissen. Einige Aufgabenträger sind nach schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit dazu übergegangen, das Personalkonzept der Bieter auf Plausibilität zu prüfen.
Die Aufgabenträger sollen eine Ausbildungsquote in den Vergabebedingungen vorschreiben. Um die Funktionsfähigkeit zu sichern, müssen regelmäßig und ausreichend Nachwuchskräfte ausgebildet werden. Im Ausschreibungswettbewerb dürfen nicht diejenigen Unternehmen begünstigt werden, die die Ausbildung anderen überlassen, um selbst Kosten zu sparen. Wichtig ist, dass sich die Ausbildungsquote nicht auf Funktionsausbildungen beschränkt, sondern die echte Berufsausbildung, z.B. zur*zum Eisenbahner*in im Betriebsdienst (EiB) vorschreibt.
Der DGB fordert die Einrichtung eines Kontrollorgans zur Prüfung, ob die Tarif- und Sozialstandards auch eingehalten werden. Werden Verstöße festgestellt, müssen diese sanktioniert werden – bis hin zum Ausschluss von Verkehrsverträgen und Entzug der Leistungen.
Darüber hinaus muss die Sicherheitsleistung der Fahrgäste und Beschäftigten durch qualifiziertes Sicherheitspersonal in der Ausschreibung im SPNV und ÖPNV festgelegt werden
Die personenbezogenen Dienstleistungen sind unter gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten unverzichtbar.
Hier liegen große beschäftigungspolitische und ökonomische Potenziale, sodass eine Aufwertung dieser Tätigkeit unabdingbar ist. In der Krise hat sich die Systemrelevanz dieser Branchen erneut gezeigt. Dem Ausbau dieser Branchen (z.B. Bildung, Betreuung, Pflege, Gesundheit und soziale Arbeit) kommt eine entscheidende Bedeutung zum Erhalt und der Steigerung der Lebensqualität der Menschen zu. Die Landesregierung ist aufgefordert, eine Dienstleistungspolitik im Sinne „Guter Arbeit“ zu verfolgen, welche hochwertige Dienstleistungen fördert und die gesellschaftliche Wertschätzung dieser Branchen deutlich verbessert.
Notwendig sind mehr Personal, eine höhere und tarifliche Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und Mitbestimmung.
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Aus Sicht des DGB müssen in der Nachhaltigkeitsstrategie soziale, ökologische und ökonomische Ziele gleichermaßen verankert werden. Die Vereinten Nationen haben in ihre Agenda 2030 „menschenwürdige Arbeit für alle“ als Nachhaltigkeitsziel aufgenommen. Zwar wurden soziale Indikatoren (Tarifbindung, Mitbestimmung, Vermeidung prekärer Beschäftigung) inzwischen in die Hessische Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. Es fehlen jedoch konkrete Ziele und Maßnahmen, um das Nachhaltigkeitsziel „menschenwürdige Arbeit für alle“ zu erreichen, wie z.B. die Bindung der Vergabe, Beschaffung und Förderung an soziale und ökologische Kriterien.
Die Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes im Jahr 2021 fiel gemessen an den rechtlichen Möglichkeiten ernüchternd aus. Zum Teil kam es sogar zu Verschlechterungen der bestehenden Regeln.
Zwar sieht das novellierte Gesetz vor, dass bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen des Landes Hessen grundsätzlich Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, zu berücksichtigen sind. Dabei wird die Möglichkeit des Landes, im Rahmen seiner Beschaffungsautonomie die im konkreten Fall passenden Kriterien zu fordern, nicht eingeschränkt. Allerdings sind diese Regelungen für die Kommunen nicht verpflichtend, was tatsächlich sinnvoll wäre.
Mit der Novellierung wurde keine – aufgrund von Änderungen des EU-Rechts aber wieder zulässige – allgemeine Tariftreue eingeführt, die über die bereits bestehenden Regelungen zum Öffentlichen Personennahverkehr hinausgeht.
Im HVTG fehlt zudem nach wie vor ein vergabespezifischer Mindestlohn, der europarechtlich zulässig und in verschiedenen Landesvergabegesetzen zu finden ist. Der DGB Hessen-Thüringen setzt sich für einen solchen Mindestlohn auch im HVTG ein – dieser sollte sich an der untersten Tarifgruppe des Tarifvertrags des Landes orientieren, in der Beschäftigte tatsächlich eingruppiert sind.
So wäre ein deutlicher Abstand zur untersten Lohn-Haltelinie des gesetzlichen Mindestlohns sichergestellt. Der HVTG-Mindestlohn würde so berechnet aktuell 13,24 Euro betragen.
Ein zentraler Mangel des HVTG ist das Fehlen einer Kontrollbehörde – diese wäre allein schon deshalb dringend erforderlich, um die Unterschreitung von Mindestlöhnen, insbesondere im Baubereich zu unterbinden.
Wie oben bereits erwähnt sollte die ausdrückliche Verpflichtung festgeschrieben werden, dass beim Betreiberwechsel im Schienenverkehr die Beschäftigten zu übernehmen sind. Außerdem sollten Vertragsstrafen wieder eingeführt und Subunternehmerketten beschränkt werden.
Obwohl aktuelle wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Unternehmensmitbestimmung im Wesentlichen sehr positive Auswirkungen auf „Gute Arbeit“, nachhaltige Unternehmensführung und auch die Identifikation zwischen Beschäftigten und Unternehmen hat, werden immer wieder Beschäftigte zum Teil massiv an der Gründung von Betriebsräten bzw. der Betriebsratsarbeit gehindert und durch juristische Tricks um die paritätische Mitwirkung in den Aufsichtsgremien gebracht. Deshalb muss neben der Anpassung der betrieblichen Mitbestimmung an aktuelle Herausforderungen in der Arbeitswelt auch die gesetzliche Grundlage für Unternehmensmitbestimmung mit Leben gefüllt, aber auch erweitert werden. Nur so wird den Beschäftigten die gleichberechtigte Teilhabe an der Beratung und Kontrolle des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung im Aufsichtsrat eingeräumt.
Die neue Landesregierung soll sich dafür einsetzen, die Rechtsrahmen für Unternehmensmitbestimmung im Sinne einer Demokratisierung der Arbeitswelt auszustatten. Sie soll sich im Hinblick auf den VW-Standort Baunatal und seine Bedeutung für die hessische Industrie künftig auch für den Erhalt des spezifischen Mitbestimmungsrahmens beim VW-Konzern einsetzen.
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Entscheidend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind sowohl flexible und verlässliche Arbeitszeitmodelle für Frauen und Männer als auch bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige, bezahlbare Betreuungsmöglichkeiten für Angehörige.
Diese Voraussetzungen sind bei weitem nicht erfüllt. Ohne eine gezielte Investitionspolitik und einen proaktiven Ausbau der Ganztagsbetreuung – auch im Schulbereich – sowie die Förderung der Qualität von Betreuung sind für die meisten Familien Betreuungs- oder Pflegeaufgaben nur mit persönlichen Abstrichen und unter hoher zusätzlicher Belastung zu leisten. In der Mehrzahl trifft dies Frauen und geht nur, wenn die Arbeitszeit im Beruf entsprechend reduziert wird.
Deshalb erwarten wir von der neuen Landesregierung, dass sie die zahlreichen Hindernisse, die einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenstehen, ausräumt. Dabei geht es um die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Betreuungsmöglichkeiten für pflege- bzw. betreuungsbedürftige Angehörige mit qualifizierten Angeboten, um die Stärkung des Sonn- und Feiertagsschutzes und um Unterstützung für mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte.
Das Risiko, arbeitslos zu werden oder dauerhaft im Niedriglohn oder unsicherer Beschäftigung verhaftet zu bleiben, besteht auch bei einer guten Arbeitsmarktlage weiter. Betroffen sind vor allem Menschen ohne Berufsabschlüsse bzw. An- und Ungelernte sowie ältere bzw. gesundheitlich beeinträchtigte Menschen.
Die neue Landesregierung muss sich daran messen lassen, wie sie den seit Jahren bekannten Handlungsbedarf mit wirksameren Maßnahmen begegnet. So geht es aus Sicht der Gewerkschaften u.a. um eine gezielte finanzielle Förderung zur Vermeidung von Abbrüchen während der Weiterbildung, zu der auch Prüfungs- oder Unterhaltszuschüsse zählen können.
Es gilt die rechtskreisübergreifenden, abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen zu stärken sowie die Qualifizierungsberatung auszubauen.
Darüber hinaus sollten Runde Tische mit Sozialpartnern, BA und regionalen Weiterbildungsträgern zur Ermittlung eines besser abgestimmten Weiterbildungsbedarfs etabliert werden.
Wegen des strukturellen Wandels durch die Digitalisierung muss eine Qualifizierungsberatung zügig ausgebaut und wesentlich niederschwelliger angeboten werden.
Für langjährig Beschäftigte, die im höheren Alter arbeitslos sind, sollte die öffentlich geförderte Arbeit als ein Instrument zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit auf den Weg gebracht werden.
Hierdurch können sie weiterhin in den Arbeitsmarkt eingebunden werden und würden vor Renteneintritt nicht in die Hilfebedürftigkeit abrutschen. Zur disziplinarischen Einflussnahme auf erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher oder als kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeit hingegen taugt die öffentlich geförderte Arbeit nicht.
Die nach §16e und §16i SGB II geschaffenen Angebote des Teilhabechancengesetz müssen ausgebaut werden, um „Mitnahme-Effekte“ zu verhindern. Dabei geht es vor allem um eine Übernahme der Beschäftigten in ein reguläres und ungefördertes Arbeitsverhältnis. Die Befristungspraxis auf 2 Jahre gehört abgeschafft und muss an vorgesehene Förderdauer von fünf Jahren geknüpft werden; „Mitnahme-Effekte“.
Gleichzeitig müssen Landesarbeitsmarktprogramme aus ESF-Mitteln fortgesetzt werden.
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Angesichts der zunehmenden Entgrenzung der Arbeitszeiten und zum Schutz der Beschäftigten vor Überlastungen müssen die Mitbestimmungsrechte im Gesundheitsschutz dringend ausgebaut werden. Zudem erfordern steigende psychische Belastungen in der Arbeitswelt stärkere Kontrollen sowie eine verbindliche Durchsetzung des gesetzlich normierten Arbeitsschutzes. Hierfür brauchen Gewerkschaften politische Unterstützung. Dazu brauchen die entsprechenden Landeseinrichtungen aber auch eine entsprechende personelle Ausstattung. Die Kontrolle der Schutzgesetze zugunsten der Beschäftigten darf nicht der öffentlichen Kassenlage zum Opfer fallen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement oder ganzheitliche Gefährdungsbeurteilungen sind noch längst nicht für alle Beschäftigten Realität. Insbesondere die gesundheitlichen Risiken durch Digitalisierung werden unterschätzt und ein weiterer Anstieg der arbeitsbedingten psychischen Belastungen und Erkrankungen ist absehbar. Gewerkschaften betrachten die aktuellen Flexibilisierungsvorschläge der Arbeitgeberverbände zur „zeitgemäßen“ Anpassung der Arbeitszeitnorm als Angriff auf die Schutzrechte des Arbeitszeitgesetzes. Die neue hessische Landesregierung ist auch aufgefordert, die gegenwärtige Praxis der Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit sehr kritisch zu hinterfragen und zu verändern.
Der öffentliche Dienst hält das Gemeinwesen am Laufen - immer und besonders offenkundig in Krisensituationen. Qualifizierte und engagierte Bedienstete gewährleisten die jederzeitige staatliche Handlungsfähigkeit, organisieren die Daseinsvorsorge und eröffnen Teilhabechancen. Dafür brauchen sie gute Arbeits- und Einkommensbedingungen. Diese fehlen heute in Hessen!
Die DGB-Gewerkschaften fordern das Land Hessen auf, zielgerichtet über die Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der Länder zu verhandeln und bei Beibehaltung der zwischenzeitlich durch die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften erkämpften Errungenschaften in die TdL zurückzukehren. Die tarifliche Einkommensentwicklung muss zeit- und inhaltsgleich auf die Beamt*innen übertragen werden.
Das Land und die hessischen Kommunen haben heute und in den kommenden Jahren erheblichen Personalbedarf und stehen in Konkurrenz zu privaten Arbeitgebern, dem Bund und anderen Ländern. Eine niedrige Besoldung, überlange Arbeitszeiten und erheblicher Druck stehen der Personalgewinnung entgegen. Es fehlen nicht nur ausgebildete Lehrer*innen, Informatikfachkräfte und Bauingenieur*innen. In nahezu allen Verwaltungsbereichen herrscht Mangel, weil der öffentliche Sektor kaputtgespart wurde, um den Haushalt zu konsolidieren und die selbst auferlegte Schuldenbremse zu erfüllen. Personal wurde immer weiter abgebaut und in die öffentliche Infrastruktur wird weiterhin unzureichend investiert.
Durch den Stellenabbau haben die Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelastung bei den verbleibenden Beschäftigten stark zugenommen. Nicht weniger, sondern mehr Beschäftigung im Landesdienst ist erforderlich, damit das Land Hessen seine Aufgaben bei der Bildung, der Betreuung und Pflege sowie der öffentlichen Daseinsvorsorge erfüllen kann.
Um Schulen und andere Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge besser auszustatten, müssten rund 16.000 Stellen im öffentlichen Dienst eingerichtet werden.
Die Ausbildungsquote muss deutlich erhöht werden.
Nur mit besseren Arbeits- und Einkommensbedingungen werden die Einstellungsziele in der Bildung, bei der Polizei und im Forst erreicht werden.
Dringend erforderlich ist auch die Besoldung aller Lehrkräfte mit Lehrbefähigung nach A 13. Die Arbeit aller Lehrkräfte ist vergleichbar anspruchsvoll. Besonders an den Grundschulen fehlen massiv grundständig ausgebildete Kolleg*innen, die Lage ist dramatisch. Andere Bundesländer besolden längst nach A 13 - Hessen ist daher nicht konkurrenzfähig. Die Besoldungsgruppe A 13 ist auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit, denn an den Grundschulen sind zu 90 Prozent Lehrerinnen beschäftigt.
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Für den Polizeiberuf sind die Anhebung der Polizeizulage auf das Niveau der Bundespolizei und deren Ruhegehaltsfähigkeit zentral.
Im Bereich des Forstes müssen, um die benötigten Nachwuchskräfte für die Stabilisierung des Waldes im Klimawandel zu gewinnen, sowohl die Arbeitsbedingungen als auch die sächliche Ausstattung weiter verbessert werden.
Ein zeitgemäßer öffentlicher Dienst muss bei seiner Einstellungs-, Qualifizierungs- und Beförderungspolitik Diversität und Vielfalt in der eigenen Personalstruktur abbilden, kultursensibel und diskriminierungsfrei agieren. Menschen mit Migrationsgeschichte arbeiten deutlich unter ihrem Bevölkerungsanteil im öffentlichen Dienst. Damit geht – neben der offensichtlich damit verbundenen Ungerechtigkeit – wertvolles Potential für das Gemeinwesen verloren. Sowohl im Kontakt mit der Bevölkerung als auch innerhalb der Dienststellen, muss durch Schulungen sowie eine echte Wertschätzungs- und Führungskultur jederzeit ein offener, grundrechtsorientierter und diskriminierungsfreier Umgang sichergestellt werden.
Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist weiblich. Doch bei den Führungsfunktionen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert, obwohl der öffentliche Dienst zur Gleichstellung verpflichtet ist. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGLG) verpflichtet alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes auf die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen durch konkrete Maßnahmen. Hier besteht offenkundig weiterhin Handlungsbedarf in der Überprüfung, Nachschärfung und Umsetzung.
Die hessische Besoldung ist verfassungswidrig zu niedrig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof geurteilt.
Das Nichtstun der Landesregierung ist inakzeptabel. Bedienstete in den unteren Besoldungsgruppen haben teils weniger als Familien im Grundsicherungsbezug. Der DGB fordert als erste Maßnahmen die Anhebung der Besoldung um 3,4 Prozent, die vorrangige Stärkung der unteren Besoldungsgruppen und die Berücksichtigung der Versorgungsempfänger*innen.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern das Land Hessen auf, die Arbeitszeit aller Beamt*innen auf das tarifliche Niveau zu reduzieren, eine entsprechende Kürzung der Pflichtstunden der Lehrkräfte vorzunehmen und das Lehrdeputat für alle Beschäftigten an den hessischen Hochschulen deutlich abzusenken. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Für Bedienstete im (Wechsel-)Schichtdienst ist die Arbeitszeit auf 38,5 Stunden zu reduzieren. Für attraktive Arbeitsplätze ist künftig eine weitere Reduktion auf 35 Stunden bei vollem Entgeltausgleich erforderlich. Parallel dazu sind Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsverdichtung und -hetze – also die Einstellung von mehr Personal oder Aufgabenreduktion – umzusetzen.
Ein zukunftsfähiger öffentlicher Dienst braucht ein zukunftsfähiges Personalvertretungsrecht. Der DGB Hessen-Thüringen hat im Jahr 2019 konkrete Forderungen für ein modernes Personalvertretungsrecht in Hessen vorgelegt. Schwarz-Grün hat die großen Herausforderungen nicht angepackt, Hessen hat eines der schwächsten Personalvertretungsgesetze bundesweit. Seit den sogenannten Beschleunigungsgesetzen ab 1999 wurde die Demokratie in den Dienststellen geschliffen. Die Mitbestimmung muss dringend wieder gestärkt werden. Dazu gehört, dass bei allen Beteiligungstatbeständen ein Mitbestimmungsverfahren durchgeführt wird und grundsätzlich die Einigungsstelle angerufen werden kann. Die Einigungsstelle muss gestärkt werden, das Letztendscheidungsrecht des Dienstherrn ist abzuschaffen.
Den Personalräten muss durch mehr Freistellungen die notwendige Zeit für ihre wichtige Arbeit gegeben werden, das gilt verstärkt für die Personalräte der Schulen und der Polizei.
Die überaus niedrige hessische Freistellungsquote bedingt für die Personalrät*innen eine enorme Arbeitsverdichtung. Eine zufriedenstellende Betreuung und ein personalrätlich vorbildliches Engagement für die Mitarbeiter*innen sind so kaum zu gewährleisten. In den letzten Jahren ist der Arbeitsanfall für die Personalräte u.a. durch ständige Mitarbeit in den unterschiedlichsten Kommissionen, die häufige Teilnahme an Auswahlgesprächen, die Mitarbeit beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement und beim Gesundheitsmanagement deutlich gestiegen. Gleichzeitig ist effektive und professionelle Mitbestimmung unerlässlich für gute und zukunftsfähige Arbeit in den Dienststellen.
Dazu sind Beteiligungslücken zu schließen und alle Beschäftigten in die Mitbestimmung einzubeziehen. Von der neuen Landesregierung wird erwartet, dass studentische Hilfskräfte in den Geltungsbereich des hessischen Personalvertretungsgesetzes aufgenommen werden.
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben ein Recht auf Arbeit, bei der sie Wertschätzung, Respekt und Schutz erfahren. Die Gewalttaten gegenüber Rettungskräften und Polizei nehmen stetig zu. Ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik kam es 2021 zu 2.450 tätlichen Angriffen und Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamt*innen, einer erneuten Zunahme um 19,6 Prozent. Auch 138 Rettungskräfte und acht Feuerwehrleute wurden Opfer von Angriffen. Von Gewalt betroffen sind darüber hinaus Beschäftigte aller Bereiche des öffentlichen Sektors und der privatisierten Dienstleistungen.
Gewalt gegen Bedienstete aller Bereiche ist inakzeptabel! Der Dienstherr muss physische und psychische Gewalt ernst nehmen, vollständig dokumentieren, zur Anzeige bringen, Täter*innen sind zu ermitteln und zu bestrafen. In erster Linie sind aber wirksame Präventionsmaßen gemeinsam mit den Beschäftigten zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört insbesondere der Einsatz von mehr Personal, zudem Schulungen und eine angemessene Sicherheitsausstattung. Weder bei der Vorbeugung noch bei der Bewältigung von Übergriffen dürfen die Beschäftigten allein gelassen werden.
Sicherheit bedeutet auch Sicherheit in der Lebensplanung. Dementgegen stehen befristete Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst. Damit muss Schluss sein.
Für echte Wahlfreiheit der Beamt*innen, ob sie Beihilfe in herkömmlicher Form in Anspruch nehmen und privat krankenversichert oder Teil des Solidarsystems Gesetzliche Krankenversicherung sein wollen, ist die pauschale Beihilfegewährung als Alternative zur „klassischen“ Beihilfe und der Sachleistungsbeihilfe einzuführen.
Die DGB-Gewerkschaften fordern weiterhin die Anerkennung von Erkrankungen infolge einer Infektion mit Covid-19 als Dienstunfall.
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