Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 045 - 29.06.2023

Gleichstellung braucht starke Strukturen!

Die Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) ist aktuell im Parlament und muss bis Ende dieses Jahres beschlossen werden. Der DGB Hessen-Thüringen fordert ein wirkungsmächtiges Gesetz, das die Gleichstellung in der hessischen Verwaltung voranbringt.

„Wir finden es schade, dass unser Vorschlag eine parlamentarische, parteiübergreifende Initiative für ein modernes, unbefristet geltendes Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nicht aufgegriffen worden ist. Eine angemessene Expertinnenrepräsentation im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss würde die Gleichstellung voranbringen“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen Renate Sternatz. Die heutige 2. Lesung im Parlament wird mit den bestehenden drei Novellierungsanträgen stattfinden.

Der DGB Hessen-Thüringen setzt sich weiterhin dafür ein, die Gleichstellungsstrukturen und -instrumente sowie die Rolle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu stärken. Gesetzlich verankerte Sanktionen bei Gesetzesverstößen seien notwendig, da die Missachtung gesetzlicher Regelungen zur Gleichstellung keinen Kavaliersdelikt darstelle. „Der Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgesetz muss Konsequenzen nach sich ziehen, sonst ist es ein Papiertiger“, mahnt Sternatz.

Damit die Gleichstellungsbeauftragten ihre Aufgaben angemessen erfüllen können, müssen sie über ausreichende finanzielle, räumliche, personelle und zeitliche Ressourcen verfügen. Zudem sei eine klare Formulierung der gesetzlichen Ansprüche und Möglichkeiten zur Qualifizierung notwendig.

„Wir fordern die Parlamentarier*innen auf, sich die in der Anhörung am 04. Mai vorgebrachten Kritiken und Wünsche der Expertinnen genau anzuschauen und mit in die Novellierung des aktuellen Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes aufzunehmen“, betont Sternatz.

 


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