Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 043 - 31.05.2016

DGB: Vorzeitige Zwangsverrentung muss weg

Die Arbeitsmarktdaten für den Monat Mai weisen in Hessen nach wie vor ein hohes Niveau bei der Stellennachfrage ebenso wie einen Höchststand beim Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus. Aus Sicht der Vorsitzenden des DGB-Bezirk Hessen-Thüringen, Gabriele Kailing, ist zwar besonders erfreulich, dass auch ältere Arbeitslose momentan davon profitieren. Sollte der positive Trend aber enden, steigt auch wieder die Zahl derer, die vorzeitig in Rente geschickt werden. „Die Bundesregierung hätte im Zuge ihres Hartz-IV-Rechtsvereinfachungsgesetz die vorzeitige ‚Zwangsverrentung‘ von Hartz IV-Empfängerinnen und –Empfängern zurücknehmen müssen“, so Kailing. „Die Rentenabschläge, die ältere Arbeitslose dadurch hinnehmen müssen, machen die allermeisten von ihnen lebenslang arm.“

In Hessen sei etwa ein Drittel der Arbeitslosen 50 Jahre und älter. Weit mehr als die Hälfte davon fällt unter die Grundsicherung für Arbeitslose. Die Folgen davon sind sozialer Abstieg und eine unzulängliche Einkommenssituation, so Kailing. Zudem seien sie gezwungen, die eigentlich für andere Risiken angesparten Rücklagen aufbrauchen zu müssen. Auch in die Rentenversicherung könne nicht mehr eingezahlt werden, sodass sich die zu erwartende Altersrente zusätzlich erheblich verringert. Menschen, die wegen Arbeitslosigkeit auf Unterstützung angewiesen sind, das Rentenalter aber noch längst nicht erreicht haben, würden so ‚abgeschrieben‘.

Hinweis: Die Kommentierung und Stellungnahme des DGB zur geplanten Rechtsvereinfachung bei Hartz IV finden Sie hier.


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