Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 095 - 14.12.2015

DGB: Mindestlohn in Hessen großer Erfolg

Gut ein Jahr nach seiner Einführung erweist sich der gesetzliche Mindestlohn als großer Erfolg. Gabriele Kailing, Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen machte diese Einschätzung heute in Frankfurt anhand verschiedener Indikatoren deutlich. „Der Mindestlohn hat vielen Beschäftigten ein kräftiges Lohnplus beschert. Die Horrorszenarien der Mindestlohngegner wie die Vernichtung von Arbeitsplätzen, Unternehmenspleiten und explodierende Verbraucherpreise sind nicht eingetreten.“

Insbesondere Frauen, Ungelernte, Beschäftigte in Dienstleistungsbranchen und in Ostdeutschland profitieren von der Lohnuntergrenze. Nach Wirtschaftszweigen betrachtet ist in Hessen ein starker Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vor allem im hessischen Gastgewerbe mit 6,8 % zu verzeichnen. Bei Ungelernten hat der Mindestlohn zu einem Lohnzuwachs von 2,6% (Frauen 2,4%, Männer 3,1%) geführt.

Seit Januar 2015 schrumpft die Zahl der Minijobs, die nicht Existenz sichernd sind und gerade Frauen in die Altersarmut führen, deutlich. Im September 2015 gab es deutschlandweit verglichen mit dem Vorjahresmonat 3,9 Prozent, das sind 194.100 weniger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die geringfügig beschäftigt waren, davon allein in Hessen 11.660.

Bundesweit profitieren Frauen vom Mindestlohn durch Lohnzuwächse in Voll- und Teilzeitbeschäftigung in Höhe von 3,5 % (West 2,6%, Ost 9,2%) und Männer in Höhe 3,1% (West 2,4%, Ost 9,0%).

Von Januar bis September 2015 sind bundesweit rund 4,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen als im Vorjahreszeitraum. Seit der Jahrtausendwende ist das der niedrigste Stand der Unternehmensinsolvenzen.

„Wir werden weiterhin darauf achten, dass der Mindestlohn wirklich überall ankommt und ermutigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf ihrem Recht zu bestehen. Da es immer noch Arbeitgeber gibt, die meinen, dass das Gesetz für sie nicht gilt und vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen sind Kontrollen unabdingbar. Menschen, die sich mit der der hiesigen Gesetzgebung noch nicht auskennen laufen Gefahr, als Billiglöhner missbraucht zu werden. Wenn sie auf den Arbeitsmarkt kommen, benötigen auch sie Schutz vor Lohndumping und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen daher aufgestockt werden.“

Hinweis

Die Auswertung des DGB bezieht sich auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom 2. Quartal 2015, also den Zeitraum Januar bis September 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Lohnentwicklung) sowie auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit (Beschäftigungsentwicklung). Die Angaben zur Entwicklung der Minijobs sind den Quartalsberichten III/2014 und III/2015 der Minijobzentrale entnommen.

Die Aussagen zum Verbraucherpreisindex können hier nachvollzogen werden. Angaben zu Unternehmensinsolvenzen finden sich hier.

 


Nach oben

Kontakt

So er­rei­chen Sie uns
Logo DGB
dgb / ske
DGB Hessen-Thüringen Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77 60329 Frankfurt Telefon 069-273005-52 oder -31 Telefax 069-273005-55
weiterlesen …