Erfurt, 24. November 2021
Am 25. November ist Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Anlässlich dieses Tages fordert der DGB Hessen-Thüringen das Land Thüringen auf, sich für die Ratifizierung des internationalen Übereinkommens gegen Gewalt am Arbeitsplatz in der Bundesrepublik stark zu machen und die begonnen Ansätze der letzten Jahre auf Landesebene weiter auszubauen.
Dazu erklärte der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph: „Mit der „Konvention 190“ wurde erstmals ein Internationales Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz beschlossen, das eine weltweit gültige Definition von sexualisierter Belästigung und Gewalt festlegt. Jetzt muss Deutschland endlich Flagge zeigen, die ILO-Konvention 190 ratifizieren und in nationales Recht umwandeln. Sie muss in der Lebenswelt der Menschen ankommen. Nur so können sich Frauen und Männer besser gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe in der Arbeitswelt wehren.“
Laut der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegebenen Studie "Strategien im Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention" gaben ca. 13 Prozent der Frauen aber nur 5 Prozent der Männer an zwischen Juni 2018 und Mai 2019, in ihrem beruflichen Umfeld sexuell belästigt worden zu sein.
„Sexuelle Belästigung ist ein massives Problem, auch am Arbeitsplatz. Arbeitgeber und Beschäftigte sind gefordert, sich mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen. Sie geht jeden und jede etwas an und wir alle sind gefragt ihr konsequent entgegenzutreten. Ein sehr guter Weg sind Betriebsvereinbarungen, um die Präventionsarbeit in den Betrieben und Dienststellen zu stärken. Betroffene brauchen sofortigen, unbürokratischen Schutz und Hilfe“, so Rudolph. Auch im Koalitionsvertrag sollte dies ein zentrales Thema sein.
Wie ein diskriminierungsfreies Betriebsklima geschaffen werden kann, zeigt der DGB-Leitfaden gegen sexuelle Belästigung mit Praxis-Beispielen und einer Muster-Betriebsvereinbarung: DGB Leitfaden gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Die „Konvention 190“ wurde bereits 2019 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossen. Sie erkennt an, dass „Gewalt und Belästigungen in der Arbeitswelt eine Menschenrechtsverletzung darstellen (…), eine Bedrohung für die Chancengleichheit, inakzeptabel und mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar (sind)“. Das Übereinkommen beinhaltet zudem die Anerkennung von physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schäden sowie eine weite Definition der Arbeitsorte. Ihr folgend müssen alle Orte, an denen gearbeitet wird, gewaltfrei sein, wofür der Arbeitgeber die Verantwortung trägt. Im letzten Jahr hat die EU ihre Mitgliedsstaaten ermächtigt, die ILO-Konvention zu ratifizieren und so den Weg für eine Umwandlung in nationales Recht geebnet. Neben Griechenland, welches als erster europäischer Staat das Übereinkommen ratifiziert hat, wurde auch von Italien Ende Oktober 2021 die Ratifizierung bei der ILO eingereicht.