Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 062 - 07.11.2018

DGB: Grundlegende Umgestaltung von Hartz IV längst überfällig!

Der DGB Hessen-Thüringen begrüßt den Vorschlag des Thüringer Wirtschaftsministers Wolfgang Tiefensee, über eine Bundesratsinitiative der rot-rot-grünen Landesregierung zu einer Reform des Hartz IV-Systems zu gelangen. „Hartz IV bedeutet ein Leben in Armut und ist zudem eine Sackgasse auf dem Weg in den Arbeitsmarkt. Eine grundlegende Umgestaltung von Hartz IV ist längst überfällig. Wir brauchen ein neues Sicherungsversprechen für Beschäftigte. Dabei muss die Lebensleistung der Menschen stärker berücksichtigt werden“, so Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen.

Dabei muss in erster Linie der Schutz der Arbeitslosenversicherung gestärkt werden. Ziel muss es sein, den Übergang in das ALG II zu vermeiden. Das heißt der Bezug von ALG I muss für langjährig Beschäftigte verlängert und die Anwartschaft auf Leistungen vereinfacht werden: „Nur noch jeder dritte Erwerbslose wird derzeit von der Arbeitslosenversicherung betreut. Der Zeitraum, in dem Anwartschaften gesammelt werden können, muss daher von zwei auf drei Jahre verlängert werden.“ Außerdem bedarf es massiver Investitionen in Weiterbildung, um die Arbeitsmarktintegration zu erleichtern: „In Thüringen befinden sich nur 0,7 Prozent aller Leistungsbezieher im SGB II in einer Weiterbildung, die in einem qualifizierenden Abschluss mündet. Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung - insbesondere um Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu bieten“, so der Gewerkschafter.

Rudolph begrüßt außerdem den Vorschlag, Mitarbeitern der Jobcenter zu ermöglichen, von Sanktionen abzusehen. „Das Sanktionsregime im Hartz IV-System muss beendet werden, denn die verfassungsrechtliche Vorgabe, nach denen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten ist, wird durch die drastischen Sanktionen der Leistungskürzungen aufs Schwerste verletzt.“ Darüber hinaus wirkt allein die Androhung von Sanktionen disziplinierend auf Arbeitssuchende. „Die Zumutbarkeitsregelungen müssen sich an Guter Arbeit orientieren. Da fast jede Arbeit als zumutbar gilt, bedeutet das für die Betroffenen häufig niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen.“

Nicht zuletzt fordert der DGB eine Neubemessung der Hartz IV-Regelsätze. „Die jetzige Praxis hat erhebliche Mängel, die fatal für die Betroffenen sind. Es muss Schluss sein mit den willkürlichen Kürzungen bestimmter Bedarfe. Aus unserer Sicht muss eine Sachverständigenkommission eine Lösung erarbeiten, die am Ende die Menschen vor Armut schützt und den tatsächlichen Bedarf ermittelt.“


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