Zu den Forderungen Jens Spahns, die Rücklagen der Krankenkassen abzubauen, sagt Sandro Witt, stellvertretender Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen:
„Jens Spahn überschreitet seine Kompetenzen, wenn er den Krankenkassen auferlegen will, ihre Rücklagen abzubauen. Es ist die Aufgabe der Selbstverwaltungen der Krankenkassen, darüber zu entscheiden. Diese setzen sich hälftig aus Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber zusammen, also jenen, denen das Geld gehört und denen, die Rücklagen gebildet haben.“ Dabei verweist Witt – selbst Versichertenvertreter bei der AOK Plus – darauf, dass diese Rücklagen hauptsächlich durch die Versicherten erwirtschaftet wurden: „Die Zusatzbeiträge haben bisher nur die Beschäftigten bezahlt. Erst zum 1. Januar 2019 kehren wir zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge zurück. Entlastet werden hier also vor allem die Arbeitgeber, die Geld zurückbekommen, dass sie nie gezahlt haben.“
Gegen eine Entlastung der Beitragszahler habe Witt selbstverständlich nichts. „Dies geschieht allerdings am besten über Investitionen in bessere Versorgungsstrukturen und Kassenleistungen, um die Zuzahlungen abzumildern. Sinnvoll ist darüber hinaus, Schluss zu machen mit der ungerechten Doppelverbeitragung der Betriebsrenten. Seit dem ‚Gesundheitsmodernisierungsgesetz‘ von 2004 müssen Bezieher von Betriebsrenten darauf volle Krankenkassenbeiträge zahlen, obwohl sie bereits in der Ansparphase die vollen Beiträge entrichtet haben. Wenn Gesundheitsminister Spahn etwas für die Entlastung der Beitragszahler tun möchte, sollte er hier aktiv werden. Wir unterstützen daher die Petition der IG BCE, die auf der Seite www.rentengerecht.de Unterschriften gegen die Doppelverbeitragung sammelt“, so der Gewerkschafter.