Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 09 - 31.01.2019

Thüringen: Jetzt fördern statt immer nur fordern!

Zur heutigen Veröffentlichung der Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit für den Monat Januar erklärt der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph:

„Um das Problem der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen, müssen die thüringischen Jobcenter das neue Teilhabechancengesetz der Bundesregierung, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, zügig umsetzen. Dazu müssen aber auch die Betriebe handeln. Mit den Programmen werden durch großzügige Lohnkostenzuschüsse, Weiterbildungsförderung und Coaching gute Voraussetzungen geschaffen, Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu ermöglichen und dabei das eigene Problem der Fachkräftesicherung zu lösen. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.“

Nach Daten des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) stehen den 23 thüringischen Jobcentern in diesem Jahr 118 Millionen Euro für ‚Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II‘ zur Verfügung. Das sind etwa 16 Millionen Euro mehr, als im Vorjahr. Grund dafür ist das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz der Bundesregierung. Mit zwei neuen Instrumenten können nun zwei unterschiedliche Gruppen Langzeitarbeitsloser über Lohnkostenzuschüsse gefördert werden (s.u.).

Die Gewerkschaften haben erreicht, dass sich der Lohnkostenzuschuss am entsprechenden Tariflohn orientiert. Rudolph: „Dadurch vermeiden wir, dass es Beschäftigte zweiter Klasse in den Betrieben gibt. Durch die Gleichbehandlung werden keine Konkurrenzsituationen geschaffen.“

Im Hinblick auf das demnächst bevorstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legitimität von Sanktionen im Hartz-IV-System betont der Gewerkschafter: „Wir begrüßen das Prinzip der Freiwilligkeit bei den neuen Arbeitsmarktprogrammen. Wir lehnen Sanktionen ab, weil sie die verfassungsrechtliche Vorgabe verletzen, wonach ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten ist. Statt von Betroffenen immer nur zu fordern, gibt es jetzt gute Möglichkeiten, sie zu fördern.“

Rudolph appelliert an die Jobcenter, die Mittel zielgenau einzusetzen: „Die zusätzlichen Mittel sind zunächst nicht zweckgebunden. Sie müssen aber bei den Personen ankommen, die der Gesetzgeber dafür vorsieht – und zwar nach den entsprechenden Kriterien: beispielsweise die tarifliche Entlohnung. Eine Umschichtung in den Verwaltungskostenhaushalt der Jobcenter oder die Schaffung von prekärer Beschäftigung, wie bei den sogenannten ‚1-Euro-Jobs‘, darf es nicht geben. In den Beiräten der Jobcenter werden die Vertreter der Gewerkschaften genau auf solche Aspekte achten“, so Rudolph. 

Hintergrund

Das Teilhabechancengesetz sieht zwei neue Instrumente in §16 SGB II vor:

Teilhabechancengesetz

Eingliederung und Teilhabe André Schönewolf | Teilhabechancengesetz


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