DGB fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit
Pünktlich zum Aktionstag am 24.02. hat der DGB eine Sonderauswertung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Bruttoverdiensten für die Leiharbeitskräfte in Thüringen vorgelegt. Die finanzielle Lage ist noch weit schlechter als wir befürchtet haben. Auch bei uns können viele trotz Vollzeitarbeit von ihrem Gehalt als Leiharbeiter nicht leben; sie müssen oftmals einem Zweit- oder sogar Drittjob nachgehen oder sind auf Hartz IV angewiesen. Leiharbeiter leisten die gleiche Arbeit wie andere Beschäftigte, bekommen aber deutlich weniger Geld und werden auch häufiger entlassen, sagte die Thüringer DGB Vorsitzende Renate Licht. In Thüringen haben Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Ende 2009 im Schnitt nur 1.145 € brutto im Monat verdient; dabei sind sie einer sozialversicherten Vollzeitbeschäftigung nachgegangen. Dies sind immerhin 769 € im Monat weniger als Vollzeitbeschäftigte sonst bekommen. Obwohl in Thüringen nach wie vor mit die geringsten Löhne gezahlt werden, verdienen Leiharbeitskräfte nochmals rund 40 Prozent weniger als andere Vollzeitbeschäftigte. Der DGB-Auswertung liegen die Lohnangaben der Betriebe zur Sozialversicherung für 18.068 vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte der Region zugrunde. Mehr als die Hälfte dieser Leiharbeitskräfte (10.190 Beschäftigte) hat weniger als 1.200 € brutto im Monat verdient und weitere 23,5 Prozent kamen nur auf ein Bruttoeinkommen von 1.200 € bis 1.500 € monatlich. Lediglich 4,8 Prozent der im Verleihgewerbe beschäftigte Vollzeitkräfte verdienten mehr als 2.100 € im Monat, wobei das Stammpersonal und die Disponenten der Verleiher in diesen Zahlen bereits enthalten sind. Im Unterschied zum Verleihgewerbe verdienten immerhin 42,6 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Thüringen mehr als 2.100 €. Selbst unter Einbeziehung unterschiedlicher Qualifikationen ist dieser große Einkommensabstand nicht gerechtfertigt. Leiharbeitskräfte werden in allen Qualifikationsstufen meist schlechter bezahlt als es ihrer Qualifikation entspricht. Die Auswertungen des DGB zeigen, dass in Thüringen Leiharbeitskräfte mit Berufsabschluss gleichfalls rund 38 Prozent weniger verdienen als Vollzeitbeschäftigte mit Berufsabschluss insgesamt. Landesweit verdienten auch sie im Schnitt nur 1.173 € brutto monatlich gegenüber 1.899 € aller Vollzeitbeschäftigten insgesamt mit Berufsausbildung. Leiharbeit ist unabhängig vom Qualifikationsniveau ein ausgeprägter Niedriglohnsektor, bei dem der Staat Lohndumping und nicht Existenz sicherndes Arbeitseinkommen oftmals über Hartz IV oder andere Sozialleistungen wie Wohngeld (indirekt) subventionieren muss. In keiner anderen Branche ist das Armutsrisiko trotz Erwerbstätigkeit so groß wie in der Leiharbeit, so Licht. Die Neuordnung der Leiharbeit mit den Hartz-Gesetzen ist gründlich gescheitert. Nach Auffassung des DGB ist diese Situation auch nicht mit einer EU-Richtlinie vereinbar, die bis zum Jahresende in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie verlangt, dass auch bei einer tariflichen Abweichung der Gesamtschutz der Leiharbeiter gewahrt werden muss. Angesichts der vorgelegten Daten kann davon in Deutschland jedoch keine Rede sein. Vielmehr wird das unternehmerische Risiko auf die Leiharbeitskräfte, die Sozialkassen und den Steuerzahler verlagert. Während die Unternehmen indirekt subventioniert werden, fehlt Geld für die Bildung und für die Unterstützung von Kindern. Der Gesetzgeber ist gefordert, diesen unwürdigen Zustand endlich zu beenden. Was in anderen Ländern geht, muss auch in Deutschland möglich sein. In 10 EU-Ländern gilt inzwischen Gleichbehandlung der Leiharbeitskräfte ohne Ausnahme. In keinem Land der EU sind die Lohnunterschiede so hoch wie in Deutschland. Wir haben hier eindeutig die Rote Laterne. Tabelle 1: Monatliches Bruttoarbeitsentgelt der sozialversichert Vollzeitbeschäftigten insgesamt und in der Leiharbeit in Thüringen ohne Auszubildende 2009 nach Entgeltklassen
Monatliches Bruttoarbeitsentgelt |
Vollzeitbeschäftigte insgesamt |
darunter Vollzeitbeschäftigte Leiharbeitskräfte |
bis 1.200 € |
15,3 % |
56,4 % |
1.201 - 1.500 € |
13,9 % |
23,5 % |
1.501 -. 1.800 € |
15,5 % |
11,8 % |
1.801 - 2.100 € |
12,7 % |
3,6 % |
2.101 u. m. € |
42,6 % |
4,8 % |
Quelle: DGB-Sonderauswertung der sozialversichert Beschäftigten 2009
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