Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 067 - 29.11.2018

DGB: Betriebliche Weiterbildung stärken!

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Zahlen zum Arbeitsmarkt in Hessen für November 2018, sagt Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen:

„Die Entwicklung auf dem hessischen Arbeitsmarkt gestaltet sich nach wie vor positiv, auch die Erwerbstätigenquote steigt stetig.“ Dennoch warnt der DGB Hessen-Thüringen davor, die Herausforderungen durch den digitalen Wandel der Arbeitswelt nicht ernst genug zu nehmen. So prognostiziert eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass bei jedem Vierten aller hessischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die Digitalisierung ihre Tätigkeit durch Computer oder computergesteuerte Maschinen ersetzen könnte.

„Das muss aber nicht automatisch zum Abbau von Beschäftigung führen. Arbeitgeber sollten jetzt ihre Anstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung intensivieren. Sie sollten ihr Personal durch Freistellung und Kostenübernahme fördern und auf die neuen Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes und auf Förderangebote der Arbeitsagenturen zurückgreifen. Es ist sinnvoll, erfolgreiche Programme – wie das von den Gewerkschaften initiierte WeGebAU – weiterzuentwickeln und die Zielgruppen zu erweitern.

Leider ermöglicht aber nur die Hälfte der hessischen Betriebe ihren Mitarbeitern die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten. Die Quote ist nicht nur schlecht, sondern sogar rückläufig“, kritisiert Michael Rudolph. Die Unternehmer seien bereits jetzt hinter den Bundesschnitt zurückgefallen. Der DGB fordere die Betriebe auf, mehr für die Entwicklung ihrer Fachkräfte zu tun und dabei gezielt auch solche Maßnahmen zu fördern, die den Erwerb von Berufsabschlüssen – beziehungsweise Nachqualifizierungen – zum Ziel hätten.

Rudolph abschließend: „Wir kritisieren, dass die Beschäftigten kein Recht auf Weiterbildung haben und die Zustimmung dazu von der Willkür des Arbeitgebers abhängt. Zudem bedarf es Konkretisierungen beim Initiativrecht von Betriebsräten bei der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen, damit für die Beschäftigten durchsetzungsfähige Ansprüche entstehen.“


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