Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 049 - 10.09.2018

DGB: Ausbildung fair vergüten!

Anlässlich der Veröffentlichung der Arbeits- und Ausbildungsmarktdaten für den Monat August in Thüringen fordert der DGB Hessen-Thüringen mehr Qualität in der Ausbildung – unter anderem durch eine Mindestausbildungsvergütung.

„Die Ausbildungsvergütungen reichen oftmals nicht aus. In Anbetracht steigender Mieten, gerade in den Ballungszentren, können sich die meisten Auszubildende weder ein Zimmer noch eine Wohnung leisten“, so Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen. Die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Verankerung einer Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz müsse zügig umgesetzt werden. „Tarifliche Ausbildungsvergütungen haben aus Gewerkschaftssicht zwar immer Vorrang, aber dort, wo keine Tarifverträge greifen, weil sich die Arbeitgeber vor der Verantwortung drücken, muss eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung ein Mindestmaß an Absicherung schaffen. Eine Vergütung von 635 Euro im ersten Ausbildungsjahr, die bis ins vierte Ausbildungsjahr auf mindestens 796 Euro ansteigt, wäre hierbei ein wesentlicher Schritt zu mehr Sicherheit für die Auszubildenden“, so Rudolph.

Eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung trage dazu bei, das duale Ausbildungssystem für junge Menschen attraktiver zu machen. „Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Fachkräfteengpässe in einzelnen Branchen, müssen sich die Arbeitgeber um jeden einzelnen Jugendlichen bemühen. Dazu gehört eben auch eine Ausbildungsvergütung.“

Hintergrund:

Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) soll zum 1. Januar 2019 im Berufsbildungsgesetz (BBiG) verankert werden. Die Einführung einer MiAV sieht auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vor. Das BBiG, bzw. analog zu den Handwerksberufen die Handwerksordnung (HwO),  ist die gesetzliche Grundlage für die allermeisten Ausbildungsberufe in Deutschland. Die Zahlung einer „angemessenen Ausbildungsvergütung“ ist in Unterabschnitt 4, §§ 17-19 geregelt. Die bisherige Formulierung „angemessen“  lässt dabei jedoch zu viel Spielraum. Zwar gelten Ausbildungsvergütungen, die 20 Prozent unterhalb der branchenbezogenen ortsüblichen Tarifverträge liegen, als sittenwidrig. Allzu häufig existiert aber kein Tarifvertrag, mit der die Ausbildungsvergütung verglichen werden könnte. Die Folge sind teils miserable Ausbildungsvergütungen, die oftmals noch von allgemein schlechten Ausbildungsbedingungen begleitet werden. Angehende Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmittelhandwerk erhalten im 1. Ausbildungsjahr in Ostdeutschland 473 Euro, bei Friseurinnen und Friseuren sind es 325 Euro in Thüringen, bei Tischlerinnen und Tischler in Ostdeutschland 490 Euro.

Ersten Schätzungen zufolge würden bundesweit ca. 162.000 Jugendliche von der Einführung einer MiAV auf dem Niveau profitieren. Für mehr Informationen: s. DGB-Ausbildungsreport 2017. http://www.dgb.de/presse/++co++bde418c2-8d84-11e7-ac05-525400e5a74a

 

 


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