Am morgigen Freitag entscheidet der Bundesrat über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Medienberichten zufolge planen die unionsgeführten Länder das Gesetz, dass zur Verbesserung der Chancen schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt beitragen soll, nun zu blockieren. Dazu gehört auch das Bundesland Hessen. Der Vorsitzende des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, warnt vor einer Blockadehaltung der schwarz-grünen Landesregierung.
„Wir erwarten von der hessischen Landesregierung, den Kuschelkurs gegenüber der Arbeitgeberlobby nicht mitzufahren. Hessen muss dem Gesetz im Bundesrat ohne Wenn und Aber zustimmen. Bereits eine Enthaltung käme einer Ablehnung gleich und wäre ein Schlag ins Gesicht für alle betroffenen schwerbehinderten Arbeitslosen“, so Rudolph.
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen in Deutschland mindestens fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigen, ansonsten zahlen sie eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 360 Euro im Monat pro unbesetzten Platz. Die Bundesregierung hat nun die gewerkschaftliche Forderung nach einer vierten Staffel der Ausgleichsabgabe, die eine Verdoppelung vorsieht, aufgegriffen. Zukünftig sollen sogenannte „Null-Beschäftiger“, also Unternehmen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen, monatlich 720 Euro für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zahlen.
„Über viele Jahre hat man es mit gut gemeinten, aber letztlich wirkungslosen Appellen an die Wirtschaft probiert. Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen liegt in der hessischen Privatwirtschaft nach wie vor deutlich unterhalb der 5 Prozent, über 10.000 Menschen mit Behinderungen warten in Hessen auf die Vermittlung in Arbeit“, erklärt Rudolph und fügt an: „Durch die Einrichtung von insgesamt 20 einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beim Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft und den Integrationsfachdiensten wurde im vergangenen Jahr ein weiterer wohlwollender Ansatz gewählt, um die Beschäftigungsquote zu steigern. All den Unternehmen, die jetzt immer noch nichts zur Steigerung der Beschäftigungsquote beitragen, muss man nun sagen: ‚Jetzt ist Schluss!‘ Daher brauchen wir für die Null-Beschäftiger eine Verdoppelung der Sanktionen.“
Aus Sicht des Gewerkschafters weise das Gesetz aber durchaus Schwächen auf. „Die Neuregelung soll nur für Unternehmen ab 60 Beschäftigten zur Anwendung kommen. Das schwächt das Vorhaben der Bundesregierung merklich ab. Dennoch beklagen die unionsgeführten Länder die angeblich drastischen Auswirkungen auf die Unternehmen. Die hessische Landesregierung darf sich nicht von den Märchen der Arbeitgeber blenden lassen und muss im Sinne der Betroffenen handeln“, fordert Rudolph abschließend.