Rote Karte DGB
Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter: Ausbeutung, Unterdrückung und ökonomische Gewalt gehören ebenso dazu, wie physisch und psychische Übergriffe bis hin zu Mord.
Heute, am internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen machen wir jährlich darauf aufmerksam, dass viele Frauen weltweit in ihrem alltäglichen Leben Gewalt erfahren! Wir wissen, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal im Leben Opfer von Gewalt wird. Häufig im privaten Umfeld. Das ist erschreckend und ein Beleg dafür, dass alle Formen von Gewalt bekämpft werden müssen.
Bundesweit registrierten Ermittlungsbehörden 2021 rund 145 000 Opfer von Gewalt in oder nach der Partnerschaft. Die meisten (über 80%) waren Frauen.109 von ihnen starben. Getötet und ermordet von Männern, aus dem direkten Umfeld, die ihnen nahestanden.
DGB
1981 wurde bei einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen der 25. November zum Gedenktag der Opfer von Gewalt an Frauen ausgerufen. Hintergrund für die Initiierung des Aktionstages war der Fall Mirabal. Die drei Schwestern Mirabal waren Mitglieder der Bewegung des 14. Juni, die den Sturz des Diktators Rafael Trujillo planten. Sie wurden 1960 in der Dominikanischen Republik durch Militärangehörige des damaligen Diktators verschleppt, vergewaltigt und schließlich ermordet.
1999 wurde der 25. November offiziell durch die Vereinten Nationen aufgegriffen und seitdem gedenken wir an die vielen Opfer von Femiziden weltweit und verleihen zugleich mit Kundgebungen, Demonstrationen und Bilderaktionen unseren Forderungen nach mehr Schutz für Betroffene, besserer Ausstattung der Schutzräume und für eine passende Gesetzgebung gezielten Ausdruck. Die Strukturen zur Beratung und zum Schutz der von Gewalt Betroffenen müssen dringend ausgebaut werden.
Gewalt erfahren viele Frauen auch am Arbeitsplatz, auch in Deutschland.
Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gaben im Befragungszeitraum zwischen Juni 2018 und Mai 2019 13 Prozent der befragten Frauen an, in ihrem beruflichen Umfeld sexuell belästigt worden zu sein.
Der DGB fordert deshalb die Bundesregierung auf, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorgelegte Konvention gegen sexuelle Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz in nationales Recht umzusetzen.
Die ILO-Konvention 190 ist ein historischer Meilenstein: Sie bietet die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und schließt geschlechtsspezifische Vorfälle explizit ein.
Die ILO-Konvention 190 wurde 2019 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossen. Sie erkennt an, dass „Gewalt und Belästigungen in der Arbeitswelt eine Menschenrechtsverletzung darstellen (…), eine Bedrohung für die Chancengleichheit, inakzeptabel und mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar (sind)“. Das Übereinkommen beinhaltet zudem die Anerkennung von physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schäden sowie eine weite Definition der Arbeitsorte. Ihr folgend müssen alle Orte, an denen gearbeitet wird, gewaltfrei sein, wofür der Arbeitgeber die Verantwortung trägt.
Wir brauchen einen klaren Rechtsrahmen gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Die Ratifizierung des internationalen Übereinkommens gegen Gewalt am Arbeitsplatz wäre ein erster Schritt. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die ILO-Konvention 190 – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ratifizieren. 20 Länder haben das Abkommen bereits ratifiziert, u.a. Italien, Griechenland und Spanien.
Deswegen haben wir in Hessen und Thüringen Gespräche mit den regionalen Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien gesucht.
DGB
Auch auf Landesebene muss es eine gute Rechtsgrundlage geben, um Frauen vor Gewalt in allen Lebensbereichen zu schützen. Dazu braucht es gut ausgebildetes und gut bezahltes und ausreichendes Personal in Beratungseinrichtungen und Schutzräumen. Es braucht ausreichend Plätze für von Gewalt betroffene Frauen und Familien. Es braucht niedrigschwellige (Mehrsprachige) und barrierefreie Zugänge und Räumlichkeiten.
D. Düring
DGB