Zur Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz hat der DGB eine Aktion vor dem Hessischen Landtag am Tag der öffentlichen Anhörung im Sozial- und Integrationsausschuss gemacht. Dabei sind neben der aktuellen Situation auch die historischen Prozesse von der Einführung des Gesetzes über vorherige Novellierungsphasen zur Sprache gekommen.
Gemeinsam mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Hessen und ver.di haben wir am 04.05.2023 vor dem Hessischen Landtag mit einer Aktion auf die Situation der Gleichstellungsexpertinnen im Öffentlichen Dienst aufmerksam gemacht und der Notwendigkeit einer „echten“ Novellierung des HGIG Nachdruck verliehen. Dabei geht es vor allem um strukturell nachhaltige Veränderungen, die die Gleichstellung in den Verwaltungen stärken soll. Im Prozess der Novellierung ist die Rückmeldung der Expertinnen aus der Praxis, von der hessischen Landesregierung nicht berücksichtig worden. Dagegen haben wir in Redebeiträgen Stellung bezogen und gleichzeitig für die Vorschläge der Expertinnen geworben. Renate Sternatz betonte: „Wir brauchen verbindliche Regelungen für eine moderne und geschlechtergerechte Personalentwicklung. Gleichstellung braucht starke Strukturen! Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten müssen für ihre Arbeit gestärkt werden, dabei geht es um umfassende und klare Informations-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. Die Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen muss mit Sanktionen belegt werden.“
Die frauenpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen von SPD, Grünen und Die Linke haben sich dem Austausch mit den Expertinnen gestellt und haben die Anregungen und Forderungen mitgenommen. In der anschließenden Anhörung im Sozial- und Integrationsausschuss zum Thema wurde dies vertiefend den Politiker*innen gegenüber betont.
Da das Gesetz bis zum 31.12.2023 novelliert sein muss, bleiben wir an der Sache dran und begleiten sie zusammen mit ver.di und der LAG der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragen kritisch weiter.