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DGB: Beuth muss Schluss machen mit verfassungswidriger Besoldung
Im Mai 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen sehr deutliche Kriterien aufgestellt, woran die Besoldung zu messen ist. Dem entspricht das hessische Besoldungsgesetz offensichtlich nicht. Der hessische Verfassungsgerichtshof hat im November 2021 aufgezeigt, dass die Besoldung insgesamt verfassungswidrig ist. Minister Beuth muss endlich handeln. Zur PressemeldungPressemeldung