Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und -richter im Mittelpunkt: DGB Mittelhessen lädt zur jährlichen Schulung

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Entgelttransparenz und die besondere Rolle ehrenamtlicher Richterinnen und -richter standen im Mittelpunkt der diesjährigen Schulung des DGB Mittelhessen

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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie bringen ihre Erfahrungen aus der Arbeitswelt in die gerichtliche Entscheidungsfindung ein und ergänzen damit die juristische Expertise der Berufsrichterinnen und -richter um eine wichtige praktische Perspektive. Der DGB gehört zu den Organisationen, die Kolleginnen und Kollegen für dieses Ehrenamt vorschlagen können, und begleitet die offiziell vom hessischen Justizministerium berufenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter unter anderem mit regelmäßigen Schulungsangeboten.

Am 15. September 2026 kamen deshalb erneut die ehrenamtlichen Arbeitsrichterinnen und -richter aus Mittelhessen zur jährlichen Schulung der DGB-Region zusammen. Auf dem Programm standen zwei arbeitsrechtliche Fachvorträge mit unmittelbarem Bezug zur gerichtlichen Praxis. Den Vormittag gestaltete Dr. Kaluza-Krieg, Richterin am Arbeitsgericht Gießen. Am Nachmittag referierte Reimar Mewes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Dr. Kaluza-Krieg stellte aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vor und ordnete deren Bedeutung für die arbeitsgerichtliche Praxis ein. Die behandelten Fälle machten zugleich deutlich, mit welch unterschiedlichen Fragestellungen sich die Arbeitsgerichtsbarkeit beschäftigt.

So ging es unter anderem um Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass eine starre Vollzeitgrenze für Mehrarbeitszuschläge Teilzeitbeschäftigte benachteiligen kann und entsprechende Schwellen grundsätzlich proportional zur individuellen Arbeitszeit bestimmt werden müssen.

Weitere Entscheidungen betrafen etwa den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei freiwilligen Lohnerhöhungen, die Wirksamkeit pauschaler Freistellungsklauseln nach einer Kündigung sowie den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Auch Fragen rund um Kündigungen und deren Zugang spielten eine Rolle. Anhand aktueller Entscheidungen wurde beispielsweise diskutiert, unter welchen Voraussetzungen bei einem Einwurf-Einschreiben tatsächlich vom Zugang eines Schreibens ausgegangen werden kann und welche Bedeutung dies etwa bei Kündigungen oder Einladungen zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement haben kann.

Damit bot der Vormittag einen praxisnahen Einblick in aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung und zugleich viel Raum für Fragen und Diskussionen aus der Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

Entgelttransparenz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

Am Nachmittag widmete sich Rechtsanwalt Reimar Mewes unter dem Titel „Lasst uns über Geld sprechen! – Die Entgelttransparenz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?“ einem Thema, das Beschäftigte, Betriebsräte und Arbeitsgerichte bereits heute beschäftigt und künftig noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Ausgangspunkt war der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. Daran anschließend erläuterte Mewes die bestehenden Regelungen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes. Dazu gehören insbesondere das Verbot geschlechtsbezogener Entgeltbenachteiligung, das Gebot gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit sowie bestehende Auskunftsansprüche von Beschäftigten.

Ein Schwerpunkt lag auf der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie. Sie sieht gegenüber dem bisherigen deutschen Recht deutlich weitergehende Transparenz- und Durchsetzungsregelungen vor. Dazu gehören unter anderem Informationsrechte über Einstiegsgehälter, umfassendere individuelle Auskunftsansprüche, stärkere Berichtspflichten für Arbeitgeber sowie neue Vorgaben zur Beweislast und Rechtsdurchsetzung.

Gerade für die arbeitsgerichtliche Praxis ist relevant, dass die Richtlinie die Durchsetzung von Ansprüchen auf Entgeltgleichheit deutlich stärken soll. Vorgesehen sind unter anderem vollständige Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche, weitergehende Beweislastregeln und bessere Möglichkeiten, relevante Beweismittel zu erhalten.

Zum Zeitpunkt der Schulung war die Umsetzungsfrist der europäischen Richtlinie bereits abgelaufen, während die entsprechenden Änderungen des deutschen Rechts noch ausstanden. Damit besteht derzeit eine besondere Situation, in der zwischen dem geltenden deutschen Entgelttransparenzgesetz und den weitergehenden unionsrechtlichen Vorgaben unterschieden werden muss.

Praxiswissen als wichtiger Bestandteil der Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Schulung machte erneut deutlich, wie wichtig eine kontinuierliche Qualifizierung und der Austausch der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und -richtern über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und bringen dabei ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Arbeitsleben ein. Die jährliche Schulung bietet dabei die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zu diskutieren, Wissen zu vertiefen und Erfahrungen aus der gerichtlichen Praxis auszutauschen.

Wir bedanken uns bei Dr. Kaluza-Krieg und Reimar Mewes für die spannenden und praxisnahen Beiträge – und insbesondere bei allen ehrenamtlichen Arbeitsrichterinnen und -richtern für ihr Engagement für eine starke und praxisnahe Arbeitsgerichtsbarkeit.

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