Forderungen zum Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027

Beamt*innen-Info

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Liebe Kolleg*innen,

die Fraktionen von CDU und SPD wollen mit dem Gesetzentwurf für ein HBesVAnpG (Drs. 21/4422) die Besoldung „reparieren“. Am Entwurf gibt es aber gravierende Zweifel. Deswegen haben der DGB, die GEW, die GdP und die IG BAU ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Die Jenaer Juraprofessorin Anna Leisner-Egensperger hat das Vorhaben unter die Lupe genommen. 

Das Rechtsgutachten zum Entwurf des HBesVAnpG 2026/2027 ist eindeutig: 

  • Das geplante Doppelverdienermodell ist so nicht verfassungsgemäß. Das Land belegt nicht, dass das angenommene Lebensmodell typischerweise der Realität entspricht.  
  • Die Streichung der 1. Erfahrungsstufe ohne Kompensation für diejenigen, die schon länger Dienst tun, widerspricht dem Leistungsprinzip. 

Wir haben die demokratischen Fraktionen im Hessischen Landtag angeschrieben und ihnen das Gutachten zur Verfügung gestellt. Der DGB und die DGB-Gewerkschaften appellieren an die Fraktionen zu zeigen, dass sie aus der (mindestens) seit 2013 verfassungswidrigen Besoldung gelernt haben.

Die Hessischen Beamt*innen verdienen jetzt mindestens ein Signal, um das verlorene Vertrauen wieder herzustellen.  Gleichzeitig darf die Besoldungskorrektur nicht auf die lange Bank geschoben werden.


Wir haben konkrete Vorschläge gemacht: 

  • Kompensation für die Streichung der 1. Erfahrungsstufe: Die bereits in Stufe 1 zurückgelegte Laufzeit muss auf die Laufzeit in Stufe 2 angerechnet werden. Für Bedienstete in Stufe 2 und höher wird die Zeit bis zum Stufenaufstieg ebenfalls verkürzt.
  • Verfassungswidrigkeit des fiktiven Einkommens eines*r Partner*in: Das fiktive Einkommen muss abgesenkt und die Regelungen müssen realitätsgerechter ausgestaltet werden. Im Gegenzug ist die Grundbesoldung anzuheben: zunächst um 69 Euro für die Besoldungsgruppen A 6 bis A 10 und um 128 Euro ab A 11.
  • Wir fordern eine Härtefallregelung, wenn kein (hohes) zweites Einkommen erwartet werden kann, z. B. kleine Kinder, Pflegeverantwortung, ständiger Dienst eines Elternteils in Schichten oder dauerhafte Erkrankung.
  • Diese Vorschläge lassen sich ohne größeren Zeitverzug umsetzen. Längerfristig fordern wir, das Besoldungssystem umfassend zu überarbeiten, damit die hessische Besoldung dauerhaft fair, attraktiv und verfassungs-konform wird. Dabei sollten die Belastung und die Verantwortung der in Schichten bzw. im Vollzug tätigten Bediensteten besonders berücksichtigt werden.

Wir bleiben für und mit euch dabei: Gerechte Besoldung jetzt!

 

V.i.S.d.P.: DGB Hessen-Thüringen, Julia Langhammer, Abt. ÖD, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, Frankfurt.

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