72 Tage umsonst: Auf dem Lohnzettel bleibt die Einheit unvollendet

Datum

Ordnungsnummer 056

Auf dem Lohnzettel ist die Einheit auch nach 36 Jahren immer noch nicht vollzogen – auch wenn die Lücke langsam kleiner wird. Im Vergleich zu den westdeutschen Ländern arbeiten die Beschäftigten in Ostdeutschland – rein rechnerisch - im Schnitt fast 72 Tage umsonst. Solche Unterschiede sind ungerecht. Wenn Menschen dauerhaft für die gleiche Arbeit weniger bekommen oder schlechtere Chancen haben, schadet das dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Thüringen hat das zweiniedrigste Einkommen bundesweit. Das hemmt auch die heimische Wirtschaft“, betont der Bezirksvorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph.  

Vollzeitbeschäftigte im Osten verdienen im Schnitt 12.415 Euro brutto weniger im Jahr als ihre Kolleg*innen im Westen. Das entspricht einer Entgeltlücke von fast 20 Prozent.

Ein entscheidender Hebel für die Angleichung ist die Tarifbindung. Das bedeutet für Thüringer Vollzeitbeschäftigte durchschnittlich rund 13.590 Euro mehr im Jahr als ohne Tarifvertrag. Allerdings arbeiten nur 46 Prozent der Beschäftigten in Thüringen in tarifgebundenen Betrieben, im Westen sind es 50 Prozent. Die geringere Tarifbindung bedeutet auch weniger Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die meist tariflich vereinbart sind und somit ostdeutschen Beschäftigten seltener oder im geringeren Umfang ausgezahlt werden. Mit Tarifvertrag ist die Einheit im Portemonnaie fast vollendet. 

„Deshalb muss die Politik ran und sich stärker für eine höhere Tarifbindung engagieren. Öffentliche Fördergelder dürfen nur an Unternehmen fließen, die nach Tarif bezahlen, die tariftreue Vergabe muss in Thüringen auch über den Bausektor hinaus angewendet werden. Zudem müssen Tarifverträge leichter für ganze Branchen allgemeinverbindlich erklärt werden können – auch auf Landesebene. Nur so kommen wir bei der Angleichung der Löhne schneller voran. Auch ein digitales Zugangsrecht zu den Beschäftigten in den Betrieben ist überfällig – Gewerkschaften müssen Beschäftigte künftig auch auf digitalem Weg besser erreichen können!“

Die Unterschiede gehen jedoch weit über die Löhne hinaus. Renate Sternatz, stellvertretende Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, betont: „36 Jahre nach der Wiedervereinigung müssen wir auch über die Verteilung von Wohlstand sprechen. Vermögen und Erbschaften sind nach wie vor sehr ungleich verteilt. Wer die wirtschaftliche Kluft weiter schließen will, muss deshalb für mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgen. Große Vermögen und Erbschaften müssen einen angemessenen Beitrag leisten, um Investitionen in gleichwertige Lebensverhältnisse zu ermöglichen.“ 

Rudolph und Sternatz abschließend: „Die Menschen müssen unabhängig von ihrem Wohnort gute Arbeit und faire Chancen haben. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind entscheidend dafür, dass das Versprechen der Deutschen Einheit im Alltag der Menschen ankommt und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt wird.“

 

Hintergrund:

Die Berechnungen zu den Verdiensten und zum Tarifvorteil beruhen auf einer Sonderauswertung zur Tarifbindung aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes. Für den Tarifvorteil wurden die Median-Bruttojahresverdienste einschließlich Sonderzahlungen von Vollzeit-beschäftigten betrachtet und nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Beschäftigten differenziert. Die Angaben zur Tarifbindung in den Bundesländern stammen aus dem IAB-Betriebspanel 2025. Die Angaben für Ostdeutschland, Westdeutschland und Deutschland insgesamt beruhen auf der aktuellen Auswertung des IAB-Betriebspanels 2026.

 

 

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