Besoldungsgesetz trotz verfassungsrechtlicher Zweifel beschlossen

Rudolph: Landtagsmehrheit ist Verantwortung nicht gerecht geworden   

Datum

Ordnungsnummer 048

„Die Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen, bei der Polizei, Feuerwehren und in den Schulen sind zu Recht enttäuscht. Sie hatten erwartet, dass das Hessische Besoldungsgesetz nach mindestens 13 Jahren Verfassungswidrigkeit tatsächlich repariert wird. Das ist keine Kleinigkeit: Das Recht auf amtsangemessene Besoldung folgt aus dem Grundgesetz und gilt als grundrechtsgleiches Recht“, betont der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph.

Der DGB Hessen-Thüringen und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hatten ein Rechtsgutachten vorgelegt, aus dem sich massive Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzentwurfs der Landesregierung ergeben. Außerdem wurden konkrete Vorschläge vorgelegt, um den größten verfassungsrechtlichen Problemen abzuhelfen. Diese Vorschläge berücksichtigten die finanzpolitischen Rahmenbedingungen und hätten durch CDU und SPD umgesetzt werden können. 

„Mit dem Beschluss des Besoldungsgesetzes für 2026 und 2027 ohne jede Änderung gegenüber dem Entwurf der Landesregierung ist die Landtagsmehrheit ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden. Politisch brennt die Hütte. Die Bediensteten stehen für den handlungsfähigen Staat ein. Sie können deshalb zu Recht erwarten, dass sich auch ihr Dienstherr an Recht und Gesetz hält“, so Rudolph.

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