Bürgergeld: Gerechte Verteilung statt Kürzungen beim Schonvermögen

Frankfurt, 17. Oktober 2025

Datum

Ordnungsnummer PM 063

„Wer gearbeitet und etwas angespart hat, darf dafür nicht bestraft werden, wenn er oder sie in Not gerät“, betont Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen. „Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit brauchen wir einen Sozialstaat, der schützt – nicht einen, der misstraut.“

Während der Corona-Pandemie wurden die Rücklagen vieler Selbstständiger ausdrücklich geschont, um Existenzen zu sichern. Heute sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unverschuldet in den Leistungsbezug geraten, ihr Erspartes schneller aufbrauchen. Diese Ungleichbehandlung sei weder gerecht noch nachvollziehbar, so Rudolph.

Der DGB fordert, die Karenzzeiten und das Schonvermögen in der Grundsicherung unverändert beizubehalten und nicht weiter zu kürzen. Statt Kürzungen und neuen Sanktionen brauche es eine faire Finanzierung des Sozialstaats. Dazu gehören eine wirksame Vermögens- und Erbschaftssteuer sowie ein konsequenter Kampf gegen Steuervermeidung.

„Wir müssen über gerechte Verteilung sprechen – nicht darüber, wie man Menschen in Not das letzte Ersparte nimmt“, sagt Rudolph. „Wer große Vermögen besitzt oder erhebliche Erbschaften erhält, kann und muss stärker zum Gemeinwohl beitragen. Nur so bleibt der Sozialstaat solidarisch und zukunftsfähig.“

zurück