PM 038 - 23.06.2025
DGB begrüßt Gesetzentwurf der Landesregierung gegen spekulativen Leerstand
Frankfurt, 25. Juni 2025
Heute wird im Landtag der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Bekämpfung des spekulativen Leerstands von Wohnraum („Leerstandsgesetz“) beraten.
Dazu erklärt Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen: „Der DGB begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Wohnraum darf nicht länger der Renditelogik geopfert werden. Spekulativer Leerstand ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die dringend ein bezahlbares Zuhause suchen. Es ist höchste Zeit, dem entschlossen einen Riegel vorzuschieben!“
Das geplante Gesetz ermächtigt Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten durch die Erarbeitung einer Satzung aktiv gegen grundlosen Leerstand vorzugehen.
Rudolph betont: „Alle betroffenen Kommunen sind jetzt gefordert, Leerstandssatzungen auf den Weg zu bringen. Klar ist aber auch: Die Umsetzung wird mit einem erheblichen zusätzlichen Mehraufwand verbunden sein. Dafür müssen den Kommunen vonseiten des Landes ausreichende personelle, finanzielle und administrative Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.“
Der DGB fordert darüber hinaus weitergehende Maßnahmen, um Leerstand effektiv zu erfassen, zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. So sollte eine verpflichtende Registrierung von Leerständen eingeführt werden. Gleichzeitig sollte es Bürger*innen möglich sein, Leerstände anonym zu melden.
Aus Sicht des DGB sollte das geplante Gesetz auf alle Kommunen in Hessen ausgeweitet werden – nicht nur auf solche mit angespanntem Wohnungsmarkt. Zudem ist die im Entwurf vorgesehene Frist von sechs Monaten für erlaubten Leerstand zu lang. Sie sollte – analog zu Regelungen in anderen Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder München – auf drei bis vier Monate verkürzt werden. Auch die vorgesehenen Ausnahmen, etwa bei „nachgewiesenen Erbauseinandersetzungen“ oder einem „besonderen räumlichen Näheverhältnis zum Wohnraum“, sind bislang zu vage und bedürfen daher einer rechtlichen Klarstellung.
Laut Zensus 2022 standen in Hessen zum Stichtag am 15. Mai 2022 rund 3,9 Prozent der Wohnungen leer – das entspricht über 122.000 Wohnungen. Mehr als die Hälfte davon war bereits länger als ein Jahr ungenutzt.