„Die Entscheidung des Landgerichts ist ein wichtiges Signal für die betroffenen Kolleg*innen und die gewerkschaftliche Arbeit. Das massive Vorgehen der internen Ermittler der Thüringer Polizei gegen die DGB-Mitgliedsgewerkschaft GdP hat die gewerkschaftliche Arbeit ins Zwielicht gezogen und behindert. Dadurch wurden Gewerkschafter*innen eingeschüchtert und daran gehindert, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Vor allem die Beschlagnahme der Mitgliederdaten und vertraulicher gewerkschaftlicher Dokumente war und ist ein Skandal - so etwas darf nicht passieren. Die Vereinigungsfreiheit ist ein Grundrecht und die Arbeit der Gewerkschaften muss besonders geschützt werden. Deswegen hat die Entscheidung des Landgerichts Bedeutung auch über den Einzelfall hinaus“, betont der DGB-Bezirksvorsitzende, Michael Rudolph.
Die Entscheidung stärke zudem das Vertrauen in den Rechtsstaat. Nun stelle sich die drängende Frage, wie die internen Mechanismen der Polizei so versagen konnten. Von den rechtswidrigen Maßnahmen waren letztlich alle GdP-Mitglieder betroffen, deren persönliche Daten rechtswidrig eingesehen, kopiert und verwendet wurden. Rudolph betont: „Ich bin froh, dass sich die GdP erfolgreich zur Wehr setzen konnte. Den Kolleg*innen gilt meine Solidarität. Das Kontrollversagen im Innenministerium muss jetzt rückhaltlos aufgeklärt und Konsequenzen gezogen werden.“