DGB fordert Nachtragshaushalt: Neuen Spielraum der Schuldenbremse konsequent nutzen

Frankfurt, 24. September 2025

Datum

Ordnungsnummer PM 059

Seit der Grundgesetzänderung im März können sich auch die Bundesländer in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes strukturell verschulden. Für Hessen bedeutet das einen zusätzlichen Ausgabenspielraum von rund 1,1 Milliarden Euro. Diesen Spielraum sollte die hessische Landesregierung bereits im laufenden Jahr nutzen: „Das Land will den Kommunen 350 Millionen Euro weniger zukommen lassen, als ursprünglich im Kommunalen Finanzausgleich zugesagt war. Diesen Schritt sollte das Land korrigieren und den Kommunen durch einen Nachtragshaushalt 500 Millionen Euro zusätzlich zu den jetzt eingeplanten Mitteln überweisen. So könnte die prekäre Finanzsituation vieler Städte, Gemeinden und Landkreise zumindest etwas gelindert werden“, fordert der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph.

Ein zweiter Punkt für einen Nachtragshaushalt ist aus Sicht von Rudolph der Verzicht auf den Einsatz von Landesrücklagen in Höhe von 500 Millionen Euro im laufenden Jahr: „Das Land sollte seine Rücklagen schonen und sich diese Mittel für dieses Jahr stattdessen durch einen Kredit beschaffen. Die Rücklagen können so bei Bedarf im Haushalt des kommenden Jahres eingesetzt werden.“

Rudolph betont, dass eine prozyklische Haushaltspolitik unbedingt vermieden werden müsse: „Eine zusätzliche Kreditaufnahme ist für das Land kein Problem. Die Schuldenquote, also das Verhältnis von Schuldenstand zum Bruttoinlandsprodukt, ist in den vergangenen zehn Jahren stark gesunken und lag 2024 mit rund zwölf Prozent mehr als fünf Prozentpunkte unter dem Wert von 2014.“

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