„Wir fordern, die Beamt*innen nicht von der Einkommensentwicklung abzuhängen. Der Tarifabschluss für den Hessischen Landesdienst muss zeit- und inhaltsgleich übertragen werden. Alle Bediensteten müssen wie tarifvertraglich vereinbart mindestens 110 Euro mehr erhalten“, so Michael Rudolph, DGB-Bezirksvorsitzender.
Die DGB-Gewerkschaften fordern grundsätzlich, auch die Einkommen der Beamt*innen nicht einseitig durch den Dienstherrn festzulegen, sondern auch im öffentlichen Dienst die zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelten Tarifverträge zu akzeptieren. Das gehöre aus gewerkschaftlicher Sicht zur notwendigen Demokratie am Arbeitsplatz, so Rudolph.
In seinem Schreiben an den Innenminister Prof. Poseck macht der DGB auch deutlich, dass er die Korrektur der weiterhin verfassungswidrigen Besoldung erwartet. Laut Hessischem Verwaltungsgerichtshof ist die Besoldung seit mindestens 2013 in verfassungswidriger Weise zu niedrig. Das Land Hessen hat zwar Handlungsbedarf eingeräumt, den Gewerkschaften aber noch keine konkreten Vorschläge unterbreitet.
„Die hessische Besoldung muss endlich nach den aktuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts korrigiert werden. Dabei sind unterschiedliche Wege denkbar. Der Innenminister muss deswegen transparent alle notwendigen Zahlen vorlegen und in ernsthafte Verhandlungen mit den Gewerkschaften eintreten“, so Michael Rudolph.