DGB Hessen-Thüringen begrüßt Initiative für eine Arbeitskammer

Erfurt, 29. April 2026

Datum

Ordnungsnummer PM 027

„Der DGB unterstützt die Initiative für eine Arbeitskammer ausdrücklich. Die aktuelle Debatte um den Abbau des Sozialstaats und die andauernden Angriffe auf die erkämpften Rechte der Beschäftigten zeigen, dass es neben starken Gewerkschaften weitere Institutionen auf Seiten der Beschäftigten braucht. Während die Anliegen von Unternehmen durch ressourcenstarke Wirtschaftskammern aktiv vertreten werden, fehlt eine vergleichbare Struktur für Beschäftigte.“ 

Hintergrund: 

Der DGB Hessen-Thüringen setzt sich seit 2021 für eine Thüringer Arbeitskammer ein. Darin sollen alle in Thüringen beschäftigten Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer sowie Erwerbslose Mitglied sein. Sie hätten Anspruch auf die Dienstleistungen der Kammer, insbesondere auf arbeits-, sozial- und verbraucherrechtliche Beratung, Informationsmaterialien und Bildungs-angebote. Die Kammer soll außerdem das gemeinsame Interesse ihrer Mitglieder gegenüber der Politik, der Verwaltung und den Gerichten vertreten und mit ihrer Expertise beraten. Wichtig ist der demokratische Aufbau der Arbeitskammer. Die Kammerorgane, die die wichtigen Entscheidungen treffen, müssen durch alle Mitglieder gewählt werden.

Alle Unternehmen sowie selbstständig Tätige sind bereits gesetzliche Pflichtmitglieder in den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Kammern der freien Berufe. Die Arbeitskammer soll ebenso wie diese Kammern als öffentlich-rechtliche Körperschaft errichtet werden und Beiträge von ihren Mitgliedern erheben.

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