DGB unterstützt Forderung nach einer Thüringer Arbeitskammer

Datum

Ordnungsnummer PM 086

„Der DGB Hessen-Thüringen und die Thüringer Gewerkschaften unterstützen seit 2021 die Forderung nach einer Thüringer Arbeitskammer, weil das Ungleichgewicht zwischen Arbeitsnehmern und Arbeitsgebern endlich beendet werden muss. Die Arbeitsgeber haben ihre Kammern, die Beschäftigten nicht.  Die niedrige Tarifbindung, die weit unterdurchschnittlichen Einkommen und die auch im ostdeutschen Vergleich belastenderen Arbeitsbedingungen zeigen, dass die vorhandenen Institutionen die Anliegen der Beschäftigten nicht genug im Blick haben. Wir brauchen öffentliche Einrichtungen, die explizit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer da sind“, so der DGB-Bezirksvorsitzende Michael Rudolph.

Der DGB orientiert sich in seiner Forderung an den Kammern in Bremen und dem Saarland, die konkrete und für alle Beschäftigten kostenfrei zugängliche Hilfs- und Unterstützungsangebote machen. Dazu zählen die Arbeits- und Sozialrechtsberatung, Hilfe bei der Einkommenssteuererklärung oder Unterstützung bei der persönlichen Weiterentwicklung durch Bildungsberatung sowie kammereigene Bildungsträger. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist aber auch wichtig, dass die Kammer mit hoher fachlicher Expertise zu Fragen der Arbeitswelt mit Politik, Verwaltung und Justiz zusammenarbeitet, damit nicht nur die Wünsche von Unternehmen gehört werden, sondern Gute Arbeit eine größere Rolle bei politischen Entscheidungen spielt.

Die Arbeitskammer bedeute auch eine Demokratisierung der Wirtschaft. „Die Thüringer Arbeitskammer soll nicht nur für die Beschäftigten sein, sie muss auch von den Beschäftigten sein. Deswegen müssen die Entscheidungsträger selbstverständlich durch alle Beschäftigten gewählt werden können“, so Michael Rudolph abschließend.

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