DGB: Wer jahrzehntelang gearbeitet hat, muss sich auf eine gute Rente verlassen können

Datum

Ordnungsnummer 062

„Wer 45 Versicherungsjahre hinter sich hat, muss ohne Abschläge in Rente gehen können. Eine Abschaffung dieser Regelung durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters wäre faktisch nichts anderes als eine Rentenkürzung. Viele ältere Beschäftigte sind bereits vor dem Renteneintritt gesundheitlich angeschlagen. Neben den körperlichen Belastungen in verschiedenen Branchen haben beispielsweise in den Gesundheits- und Sozialberufen auch die psychischen Belastungen enorm zugenommen. Die Politik muss bei allen Überlegungen zur Rentenreform verantwortungs- und respektvoll mit der Arbeits- und Lebensleistung der Beschäftigten umgehen. 45 Versicherungsjahre sind genug!“ 

Gerade in Thüringen hat die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren eine besondere Bedeutung. Im Jahr 2024 hatten 38,4 Prozent der Menschen, die in Altersrente gingen, mindestens 45 Versicherungsjahre vorzuweisen. Das zeigt, wie viele Menschen in Thüringen über Jahrzehnte gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.[1] Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente würde in Thüringen viele Menschen treffen und sie direkt in die Altersarmut schicken.

Die DGB-Rentenkommission spricht sich gegen eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters aus und fordert bessere Übergänge für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte. Zugleich soll das Rentenniveau schrittweise angehoben und eine verpflichtende, arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente eingeführt werden.

„Gerade dort, wo Menschen im Alter auf die gesetzliche Rente angewiesen sind, kommt es auf deren Leistungsfähigkeit an. Gute Löhne, mehr Tarifbindung und stabile Beschäftigung sind die Grundlage für gute Renten. Die Politik muss dafür sorgen, dass die gesetzliche Rente auch künftig den Lebensstandard sichern kann“, so Sternatz.

Hintergrund

Der DGB hat im Januar 2026 eine unabhängige Rentenkommission eingesetzt, um ein überzeugendes Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung im Austausch mit Expertinnen und Experten zu erarbeiten. Die Kommission bündelt gewerkschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der DGB-Mitgliedsgewerkschaften sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrtspflege und Politik an.

Den vollständigen Abschlussbericht der DGB-Rentenkommission finden Sie unter: https://www.dgb.de/rentenkommission/.

 

[1] Quelle: Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2025

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