Equal Pay Day: 19 Prozent Lohnlücke in Hessen – Rückschritt statt Gleichstellung

Frankfurt, 26. Februar 2026

Datum

Ordnungsnummer PM 009

„Frauen verdienen in Deutschland noch immer 16 Prozent weniger als Männer, in Hessen sind es sogar 19 Prozent. Die Lohnlücke ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis struktureller Ungleichheit – ungleich verteilter Sorgearbeit, der Teilzeitfalle und fehlender Betreuungsangebote“, betont die stellvertretende Bezirksvorsitzende, Renate Sternatz.

Die Ende 2025 veröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamts Hessen zeigen zudem, dass die Lohnlücke mit steigendem Alter weiter zunimmt. Nach der Familien-gründung vergrößert sich der Verdienstabstand und setzt sich bis zum Renteneintritt fort.

„Selbst bei gleicher Arbeit erhalten Frauen im Durchschnitt 6 Prozent weniger Lohn, in Hessen sind es laut Hessischem Lohnatlas 6,9 Prozent. Hier geht es um nichts anderes als Entgelt-Diskriminierung“, so Sternatz.

Gleichzeitig würden derzeit jedoch grundlegende Schutzrechte infrage gestellt. „Statt die Gleichstellung voranzutreiben, wird am Arbeitszeitgesetz, am Acht-Stunden-Tag sowie am Recht auf Teilzeit gerüttelt. Die aktuellen Debatten gehen völlig an der Realität der meisten Beschäftigten, vor allem Frauen, vorbei. Das ist keine moderne Arbeitsmarktpolitik und erst recht keine Gleichstellungspolitik – das ist Rückschritt mit Ansage!“

Für mehr Gerechtigkeit auf dem Lohnzettel brauche es verbindliche Regeln und Transparenz. Die Europäische Union habe hierfür einen Rahmen gesetzt, der bis Mitte 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Werden die EU-Vorgaben Gesetz, stünden Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen, Benachteiligungen aufzudecken und zu beseitigen.

Wer Lohngerechtigkeit wirklich wolle, müsse die strukturelle Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt überwinden. Dazu gehören eine Brückenteilzeit für alle, damit Männer wie Frauen befristet ihre Arbeitszeit reduzieren können, ein Recht auf Rückkehr aus Teilzeit, Arbeitszeiten, die zum Leben passen, Entlastung in sozialen und personenbezogenen Berufen, eine Reform der Minijobs hin zu sozialversicherter Beschäftigung, die wirksame Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sowie eine starke Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte.

„Und allem voran braucht es eine starke Tarifbindung. Denn wo Tarifverträge gelten, sind die Verdienste höher und die Arbeitszeit kürzer“, betont Sternatz abschließend.

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