Gegendarstellung zum Artikel der Frankfurter Neuen Presse: Bündnis 8. Mai verurteilt Graue Wölfe

Datum

Ordnungsnummer PM 303

Gegendarstellung nach § 9 HPresseG des ZMD Hessen, DGB Frankfurt, Frankfurter Jugendrings, DIE LINKE im Römer und weiteren Bündnispartnern

Bündnis 8. Mai verurteilt Graue Wölfe

In der Frankfurter Neuen Presse vom 10.10.2024 ist ein Artikel unter der Überschrift „Graue Wölfe entzweien antifaschistisches Bündnis“ erschienen. Darin werden verschiedene Falschbehauptungen aufgestellt und falsche Eindrücke erweckt, die wir hiermit richtigstellen wollen. Vorab möchten wir betonen, dass sich alle Bündnispartner – einschließlich des ZMD Hessen – klar gegen die nationalistische Ideologie und die chauvinistische Praxis der Grauen Wölfe oder sonstiger rechtsextremistischer Gruppierungen aussprechen. Die aktuellen Bündnispartner haben auch keinen Zweifel daran, dass der Zentralrat der Muslime - Landesverband Hessen (ZMD Hessen) nach den Werten und Grundsätzen unseres Grundgesetzes handelt und daher auch weiterhin als Bündnispartner geeignet ist.

Grund für die Vorwürfe gegen den ZMD ist eines seiner Mitglieder: ATIB, der Dachverband der türkisch-islamischen Kulturvereine in Europa, hatte sich im Jahr 1987 von der rechtsextremen Auslandsvertretung der Grauen Wölfe (ADÜTDF) abgespalten und wurde nach seiner über 30-jährigen Geschichte erstmals 2019 im Verfassungsschutzbericht des Bundes erwähnt. Gegen diese Zuordnung hat sich ATIB in der Vergangenheit öffentlich und juristisch gewehrt – teilweise mit Erfolg.

Im hessischen Verfassungsschutzbericht wurde und wird ATIB mit seinen drei Gemeinden in Hessen allerdings nie erwähnt. Obwohl der ZMD Hessen seit mehreren Jahren Bündnismitglied ist, haben erst seit letztem Jahr drei kurdische Vereine im Bündnis „8. Mai – Tag der Befreiung“ die Mitgliedschaft des ZMD Hessen kritisiert und haben anschließend das Bündnis verlassen.

Viele der restlichen 17 Bündnispartner wie Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Frankfurter Jugendring (FJR), Die Linke im Römer und NaturFreunde haben in den vergangenen Jahren häufig und gut mit dem ZMD Hessen zusammengearbeitet: Dabei ging es immer um Grundrechte, Demokratie und die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Leider wird diese langjährige Zusammenarbeit im FNP-Artikel nicht erwähnt, obwohl dies dem Redakteur erläutert wurde. Stattdessen wurde im Artikel behauptet, die Bündnisakteure würden sich bei ihrer Einschätzung alleine auf die „Beteuerungen“ des hessischen ZMD-Vorsitzenden verlassen. Dies ist unzutreffend.

Auch wird im Artikel behauptet, dass der Vorsitzende des ZMD Hessen nicht auf Anfragen der FNP reagiert hätte. Richtig ist, dass er dem Redakteur am 9. Oktober 2024 um 10:03 Uhr – also mehrere Stunden vor Redaktionsschluss – ein Statement zugeschickt hat, das wie folgt lautet: „Sowohl der ZMD als auch wir als ZMD LV Hessen sowie seine Mitglieder lehnen jede Form des Rassismus, Nationalismus sowie jedwede daraus resultierende rechtsextreme Gesinnung bereits aus religiösen Gründen ab, denn alle Menschen sind gleich und sind nach unserem Glaubensverständnis laut dem Koran mit Würde von Gott ausgestattet. Für gegenteiliges  Gedankengut besteht im Islam und bei uns kein Platz!

Wir sind ein multiethnisch geprägter Verband, in dem sich Moscheen und Menschen mit unterschiedlichen ethnischen und nationalen Hintergründen (von Togo, Ghana, Türkei über Bangladesch, Marokko, autochthonen Deutschen, Mazedonien, Albanien, Bosniern etc.) zusammengeschlossen haben und engagieren. Dazu bekennt sich auch die ATIB ausdrücklich und hat sich bereits mehrfach gegen die – teils politisch-ideologisch motivierte – Verortung öffentlich gewehrt und ging/geht auch gerichtlich hiergegen vor (siehe z.B. https://atib.org/content.php?baslik=haberler&detay=Notwendige-Mitteilung und https://atib.org/stellungnahme-der-atib-zu-den-diffamierenden-anschuldigungen/.“

Auch in Bezug auf die im Artikel erwähnte ATIB-Gemeinde in Frankfurt-Höchst sind weder Auffälligkeiten bekannt noch vom FNP-Redakteur dargelegt. Der FNP-Redakteur hingegen schreibt, der ZMD bzw. ZMD Hessen sei „mit den Grauen Wölfen mindestens strukturell verbandelt“ und würde „sich öffentlich nicht von deren faschistoider Ideologie“ distanzieren. Das ist unwahr und kann öffentlich an vielen Stellen nachgelesen werden.

Tatsächlich hatte der Zentralrat der Muslime bereits im Jahr 2020 zu dem Thema folgendes Statement veröffentlicht, das auch auf seiner Webseite leicht auffindbar ist: „Mit großer Sorge verfolgen wir die Debatte im Deutschen Bundestag über den Moscheeverband „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.“ (ATIB) im Zusammenhang mit den  Verbotsprüfungsanträgen der sogenannten Grauen Wölfe und der Ülkücü-Bewegung. […] Selbstverständlich bekennen wir uns als Religionsgemeinschaft und auch der Moscheeverband ATIB, aber auch als Muslime aus unserem Glauben heraus und als Bürger zum Grundgesetz, zu den rechtsstaatlichen Prinzipien und dazu, dass kein Mensch Rassismus, Hass oder Diskriminierung erfahren darf. Diese Haltung und Praxis gelten im Besonderen in jeder unserer Moscheen“ (siehe https://zentralrat.de/32787.php).

Dass der FNP-Redakteur als vermeintlichen Beleg für die angebliche Gemeinsamkeiten von ATIB und den Grauen Wölfen eine Anfrage der Linken im Bundestag anführt, verwundert die Akteure im 8.-Mai-Bündnis: Sie lesen aus der Antwort auf diese Anfrage das Gegenteil. Darin steht: „Die ATIB ist ihrem Auftreten nach deutlich religiöser und weniger nationalistisch als die ADÜTDF“. Auch ist dort zu lesen, dass den Sicherheitsbehörden keinerlei Kenntnisse über Straftaten von ATIB-Mitgliedern bekannt waren. Und, dass der Bundesregierung keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen die Glaubwürdigkeit der ATIB-Distanzierung von den Grauen Wölfen sprechen. Außerdem ist dort zu lesen: „Der Zentralrat der Muslime (ZMD) ist ein heterogen zusammengesetzter Verband und als solcher kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden.“ (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/18/093/1809353.pdf).

Auch die Behauptung im Artikel, dass es seitens der aktuellen Bündnispartner gegen ihre Kritiker den Vorwurf des „antimuslimischen Rassismus“ gegeben habe, ist falsch. Tatsächlich wurde unter den Beteiligten eine sehr sachorientierte und weitgehend wertschätzende Diskussion geführt. Leider folgt der Redakteur in seiner Argumentation der Logik der wenigen Kritiker im Bündnis: aus den letzten zehn Jahren werden weniger als ein Dutzend Einzelbeispiele aus dem ganzen Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland herangezogen, um den ZMD Hessen zu delegitimieren. Aus Hessen konnte aber weder von den bündnisinternen Kritikern noch vom FNP-Redakteur auch nur ein einziges konkretes Beispiel für irgendeinen Einfluss der Grauen Wölfe im ZMD Hessen vorgebracht werden. Für uns ist das keine ausreichende Faktenlage für einen Ausschluss eines langjährigen Bündnispartners aus unserem Bündnis.

Auch wird im Artikel behauptet, der Frankfurter DGB-Vorsitzende Philipp Jacks habe die Worte „keine Kontaktschuld“ verwendet. Das ist falsch. Tatsächlich waren dies die Worte des Redakteurs während des Telefonats. Richtig ist, dass Philipp Jacks den einzigen vermeintlichen Beleg des Redakteurs zur angeblichen Verbindung des Vorsitzenden des ZMD Hessen mit den Grauen Wölfen in Frage gestellt hat: Der Redakteur hatte im Telefonat angeführt, dass der hessische ZMD-Vorsitzende im Jahr 2014 an einem Seminar teilgenommen habe, das unter Beteiligung der Grauen Wölfe stattgefunden haben soll. Das ist falsch. 2014 war dieser weder Vorsitzender des ZMD Hessen noch waren türkischstämmige oder Graue Wölfe-nahe Organisationen beteiligt. Das Seminar vor zehn Jahren wurde von und in einer damals für ihn unverdächtigen und stadtweit anerkannten Moschee veranstaltet, das – wie sich später herausstellte – wohl in Kooperation mit einem anderen im Verfassungsschutzbericht genannten Träger durchgeführt wurde. Mit den Grauen Wölfen hatte dies jedenfalls gar nichts zu tun.

Dass die drei kurdischen Gruppen das Bündnis trotz der intensiven Aufarbeitung verlassen haben, bedauern die aktuellen Bündnispartner sehr. Sie zeigen allerdings großes Verständnis dafür, dass gerade in der kurdischen Gemeinschaft aufgrund der andauernden Angriffe durch das türkische Militär und die jahrzehntelange Verfolgung durch die türkischen Regierungen eine starke Ablehnung des türkischen Nationalismus und der Grauen Wölfe herrscht. Auch die aktuellen Bündnispartner lehnen die Militäraktionen und Nationalismus ab. Gleichzeitig sehen sie aber keine Belege für die behauptete Nähe bzw. Relevanz der Grauen Wölfe zum bzw. im ZMD Hessen. Solange diese Belege nicht vorgelegt werden, sehen sie keinen Grund, den ZMD Hessen aus der guten Zusammenarbeit auszuschließen. Sie empfinden es als äußerst bedauerlich, dass die ausgetretenen Gruppen nicht wie der ZMD Hessen selbst zu einem direkten Gespräch mit diesem bereit waren und auch keine Belege aus Hessen bzw. aus Frankfurt vorweisen können, zeigen sich aber nach wie vor zu einem sachlichen Austausch bereit.

Einzelne Bündnispartner behalten sich das Recht vor, weitergehende Schritte zu verfolgen. Wir hoffen aber, dass der FNP ebenso wie uns an der wahrheitsgemäßen und vollständigen wie journalistischen Standards entsprechenden Berichterstattung gelegen ist und gehen von einer Berücksichtigung dieser Gegendarstellung aus.

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