Gemischte Bewertung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes. DGB lehnt Verknüpfung mit Verschlechterungen bei Arbeitszeit ab.

Erfurt, 02.06.2026

Datum

Ordnungsnummer PM 034

"Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat Stärken und Schwächen. Wir begrüßen ausdrücklich die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnis auf die Beamt*innen. Wichtig ist uns die Übertragung des Sockelbetrags von 100 €. Die Gewährung von Mindestbeträgen hilft nachhaltig den Beamt*innen, die täglich anspruchsvolle Arbeit vom allem im Polizei-, Justiz- und Steuervollzug leisten und nicht zu den Topverdienern gehören."

Der DGB lehne jedoch ausdrücklich die Verknüpfung mit Verschlechterungen bei der Arbeitszeit ab. Hier von Modernisierung und Beamtenpflicht zu sprechen, sei ein Hohn für die Bediensteten, die bereits an der Belastungsgrenze sind. "Gerade ältere Beschäftigte brauchen mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz und Entlastungsmaßnahmen, um sie gesund im Dienst zu halten. Die Landesregierung plant das Gegenteil. Neben den hier vorgesehenen Verschlechterungen treffen die Lehrkräfte weitere Verschärfungen durch das Bildungsministerium. Besonders in den Schulen kann sich das als Boomerang erweisen."

Der DGB sehe auch die Maßnahmen zu Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation kritisch. Die gesetzliche Neuregelung sei zwar an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet. "Eine amtsangemessene Alimentation ist ein Recht aus dem Grundgesetz. Darüber kann nicht hinweggegangen werden. Nachzahlungen sollen aber nur die Bediensteten erhalten, die ihren Dienstherrn jährlich verklagt haben. Das geht so nicht, denn damit führt Vertrauen in den Dienstherrn faktisch zu finanziellen Nachteilen."

Der DGB sieht einer Anhörung im Thüringer Landtag gespannt entgegen und hofft auf die Gesprächsbereitschaft der demokratischen Fraktionen.

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