Gewalthilfegesetz landesspezifisch umsetzen – jetzt! DGB fordert klare Schritte für besseren Schutz von Frauen

Frankfurt, 24. November 2025

Datum

Ordnungsnummer PM 076

Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik machen deutlich, dass Gewalt gegen Frauen ein flächendeckendes und zunehmendes gesellschaftliches Problem bleibt. Angesichts dieser dramatischen Entwicklungen fordert der DGB eine deutlich frühere Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs: „Der Rechtsanspruch muss zeitnah realisiert werden – das Gesetz braucht Nachbesserungen“, fordert Renate Sternatz, stellvertretende Bezirksvorsitzende.

Hessen hat in den vergangenen Jahren bereits wichtige Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Frauen vor Gewalt angestoßen. Diese Schritte müssten nun konsequent, flächendeckend und mit ausreichenden finanziellen Mitteln fortgeführt und ausgebaut werden. Entscheidend sei, so Sternatz weiter, dass Betroffene unabhängig vom Wohnort schnell Schutz, Unterbringung und Beratung erhalten. „Frauenhäuser und spezialisierte Beratungsstellen dürfen nicht am finanziellen Limit arbeiten.“

Der DGB fordert von der Hessischen Landesregierung:

  • Sichere Finanzierung aller Schutzeinrichtungen, orientiert am Thüringer Modell, wo das Land 100 Prozent der Frauenhausplätze finanziert.
  • Verbindliche Mindeststandards und die landesweite Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen.
  • Sicherung des Lebensunterhalts für Betroffene während des Aufenthalts in Schutzeinrichtungen – unabhängig von Aufenthaltsstatus und Sozialleistungszugang.
  • 24/7-Erreichbarkeit von Staatsanwaltschaften, Gerichten, Jugendämtern sowie Ausländer- und Migrationsbehörden.
  • Einheitliche statistische Parameter für belastbare Auswertungen.
  • Bundesweite Öffentlichkeitsarbeit zur anonymen und gerichtsfesten Dokumentation von Gewaltspuren.
  • Mehr Forschung zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Femiziden.
     

Der DGB begrüßt den ab 2032 einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung, fordert aber jetzt klare Schritte der Landesregierung.

 

Hintergrund

Im Jahr 2024 wurden 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten registriert – ein Plus von 2,1 Prozent. Knapp die Hälfte war minderjährig. Die meisten Fälle betrafen sexuelle Belästigung (36,4 %), gefolgt von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Übergriffen (35,7 %) sowie sexuellem Missbrauch (27,5 %). Auch die Zahlen zur Häuslichen Gewalt sind alarmierend: 265.942 Menschen wurden 2024 Opfer häuslicher Gewalt – ein neuer Höchststand. 70,4 Prozent der Betroffenen sind weiblich. 132 Frauen und 24 Männer wurden durch Partnerschaftsgewalt getötet.

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