Hessische Allianz für eine gerechte Besoldung in Wiesbaden gegründet
„Nach unserer gemeinsamen Rechtsauffassung entspricht auch das neue Gesetz nicht den Vorgaben der Verfassung. Ich bedauere, dass die Landesregierung und der Gesetzgeber die Chance, Rechtsfrieden herzustellen, nicht genutzt haben. Wir bieten der Landesregierung jetzt einen konstruktiven Dialog an, um die nötige höchstrichterliche Klärung der streitigen Fragen zu erreichen“, so Dr. Michael Demel, Besoldungsvorstand des Richterbunds.
„Insbesondere das neu eingeführte Doppelverdienermodell ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Leider wird letztlich das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden müssen. Als Gewerkschaften und Verbände werden wir unseren Mitgliedern empfehlen, zum Jahresende einen förmlichen Widerspruch einzulegen und eine amtsangemessene Besoldung einzufordern. Falls die Dienstherren diese Widersprüche ablehnen, sind unsere Mitglieder zur Klage gezwungen. Das bringt erneut sehr viel Verunsicherung und belastet das Verhältnis zwischen Dienstherren und Beschäftigten weiter“, erklärt Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen.
„Wir fordern von der Landesregierung, Rechtssicherheit herzustellen. Sie muss den Schaden begrenzen. Seit 2016 wurden eingehende Widersprüche ruhend gestellt und wenige Musterklagen vorangetrieben. Dazu liegen noch immer keine abschließenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vor. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat jedoch im Jahr 2021 festgestellt, dass die Hessischen Beamtinnen und Beamten seit 2013 verfassungswidrig zu niedrig besoldet waren“, ergänzt Volker Weigand, dbb Landesbund Hessen.
„Wir fordern Herrn Innenminister Prof. Poseck auf, erneut auf die zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Unteralimentierung zu verzichten, keine Widerspruchsbescheide zu erlassen und in den Dialog zu Musterklageverfahren zu treten. Andernfalls würde zunächst die Verwaltung bei der Bearbeitung der Widersprüche stark belastet, aber insbesondere würden die ohnehin unter Druck stehenden hessischen Verwaltungsgerichte längerfristig überlastet bis lahmgelegt, indem tausende zusätzliche Verfahren nur zur Besoldung bearbeitet werden müssten. Damit droht doppelter Schaden für die Justiz in Hessen“, sagt Dr. Kirsten Siems-Christmann, Vereinigung der hessischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter.
Die Besoldungsallianz wird auch das Thema Nachzahlungen für vorangegangene Zeiträume aufgreifen. Die Mitglieder begrüßen, dass Innenminister Prof. Poseck hierzu Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Den Gesprächen sehen DGB, dbb, Richterbund und VhV gemeinsam entgegen.
Hintergrund:
Der DGB und der dbb sind die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände, die Beamtinnen und Beamte vertreten. Als Dachverbände vertreten sie alle gemeinsam alle bedeutenden Einzel- und Fachgewerkschaften der unterschiedlichen Sparten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, der Kommunen und der sonstigen Dienstherren. Der Richterbund ist mit 25 Landes- und Fachverbänden der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. Die Vereinigung der hessischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter ist der Berufs- und Interessenverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter an den fünf hessischen Verwaltungsgerichten und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof; sie ist Mitglied im Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR).
Download: Positionspapier der Hessischen Allianz für eine gerechte Besoldung
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