„Endlich kommt Bewegung in die Frage der Besoldung. Das begrüßen wir“, erklärt Michael Rudolph, DGB-Bezirksvorsitzender. „Die Ankündigung der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses vom 27. März ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Damit erfolgt der erste Erhöhungsschritt zum 1. Juli wie tariflich vereinbart um mindestens 110 Euro.“ Auf den Mindestbetrag hatten die Gewerkschaften gedrängt, um die unteren Besoldungsgruppen stärker anzuheben „Davon werden viele Beschäftigte der Feuerwehren, im Justizvollzug und der Verwaltung profitieren“, betont Michael Rudolph.
Minister Poseck hat zudem Pläne zur Reparatur der hessischen Alimentation vorgestellt. „Gut ist, dass der Minister die verfassungswidrige Besoldung im Jahr 2026 angehen will. Wir haben jedoch Zweifel an den geplanten Maßnahmen. Einer Sparvariante, mit der vor allem die berechtigen Ansprüche unserer Kolleg*innen kleingerechnet werden, stimmen wir nicht zu“, stellt Michael Rudolph klar.
„Der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden die Vorschläge des Innenministers jetzt bewerten. Dafür müssen alle Berechnungen und Überlegungen offengelegt werden. Wir fordern Transparenz und echte Beteiligung ein“, so Michael Rudolph abschließend.
Hintergrund
Die hessische Besoldung ist nach Feststellung der Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bereits seit 2013 verfassungswidrig zu niedrig. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Fällen aus Berlin hat unterstrichen, dass Hessen ein massives Problem bei der Besoldung hat. Es sind unterschiedliche Wege denkbar, eine verfassungsgemäße Besoldung herzustellen.