Krankheit ist kein Disziplinproblem: Was die Debatte über Krankschreibungen ausblendet

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Dachzeile Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Bundesregierung plant, die Regeln für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu verschärfen. Beschäftigte sollen künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Feststellung benötigen. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Der DGB Mittelhessen lehnt beide Vorhaben ab.

Die geplante Regelung ist für sich genommen nicht der schwerwiegendste Einschnitt des gesamten Reformprogramms. Sie ist aber symptomatisch für dessen politische Richtung: Statt zu fragen, welche Arbeitsbedingungen Menschen krank machen und wie ihre Gesundheit besser geschützt werden kann, wird zunächst ihr Verhalten problematisiert. Krankheit wird damit zunehmend wie ein Kontroll- und Disziplinproblem behandelt.

Was gilt heute?

Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber bereits heute unverzüglich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind und wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist grundsätzlich eine ärztliche Feststellung erforderlich. Arbeitgeber dürfen diesen Nachweis nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes jedoch schon heute früher und damit auch ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

Die Bundesregierung will aus dieser bestehenden Möglichkeit nun den gesetzlichen Regelfall machen. Nach den bisherigen politischen Ankündigungen sollen Unternehmen und Sozialpartner davon durch tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen abweichen können. Wie der Gestaltungsspielraum für Betriebsräte und Gewerkschaften konkret aussehen wird, lässt sich allerdings erst beurteilen, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt.

Ein unbezahlter Karenztag, also der Wegfall der Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag, ist nach aktuellem Stand nicht Bestandteil des Reformpakets. Das ist richtig und wichtig.

Telefonische Krankschreibungen sind kein Treiber hoher Fehlzeiten

Für einen massenhaften Missbrauch der telefonischen Krankschreibung gibt es keine belastbaren Hinweise. Eine Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung auf Grundlage von Barmer-Daten zeigt: Telefonisch ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen machten zwischen 2020 und 2023 lediglich rund 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Bescheinigungen aus. Hinweise darauf, dass die Telefon-AU den Anstieg der gemeldeten Fehlzeiten maßgeblich verursacht hat, wurden nicht gefunden.

Die telefonische Krankschreibung ist zudem nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die Patientin oder der Patient muss der Praxis bereits persönlich bekannt sein, die Erkrankung darf keine schwere Symptomatik aufweisen und eine Videosprechstunde darf nicht möglich sein. Die erstmalige Feststellung ist auf höchstens fünf Kalendertage begrenzt. Einen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung gibt es nicht.

Das Instrument entlastet Erkrankte und Arztpraxen. Gleichzeitig verhindert es, dass Menschen mit ansteckenden Erkrankungen allein für eine Bescheinigung volle Wartezimmer aufsuchen müssen.

Der statistische Anstieg muss richtig eingeordnet werden

Auch die Debatte über einen vermeintlich explosionsartig gestiegenen Krankenstand greift zu kurz. Das Statistische Bundesamt weist darauf hin, dass ein Teil des gemessenen Anstiegs seit 2021 auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückzuführen ist. Durch die automatische Übermittlung werden insbesondere kürzere Erkrankungen vollständiger erfasst, die zuvor teilweise gar nicht bei den Krankenkassen ankamen.

Im Jahr 2024 waren Beschäftigte durchschnittlich 14,8 Arbeitstage krankgemeldet. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl erstmals seit 2017 wieder leicht zurück. Neben der vollständigeren Erfassung spielten in den vergangenen Jahren vor allem starke Infektionswellen eine Rolle.

Das übersehene Problem: Arbeiten trotz Krankheit

Während öffentlich vor allem über Fehlzeiten gesprochen wird, gerät ein anderes Problem häufig aus dem Blick: Viele Beschäftigte arbeiten weiter, obwohl sie krank sind.

Die Sonderauswertung „Arbeiten trotz Krankheit“ des DGB-Index Gute Arbeit zeigt:

  • 63 Prozent der Beschäftigten haben innerhalb eines Jahres mindestens einen Tag gearbeitet, obwohl sie sich richtig krank fühlten.
  • 44 Prozent arbeiteten sogar eine Woche oder länger krank.

Wie häufig Menschen trotz Erkrankung arbeiten, hängt deutlich mit ihren Arbeitsbedingungen zusammen. Unter Beschäftigten ohne wahrgenommene Arbeitsverdichtung arbeiteten 35 Prozent mindestens eine Woche krank. Bei sehr hoher Arbeitsverdichtung waren es 67 Prozent. Auch eine schlechte Betriebskultur und die Sorge um den Arbeitsplatz erhöhen die Wahrscheinlichkeit, krank weiterzuarbeiten.

„Viele Beschäftigte gehen trotz Krankheit zur Arbeit, weil Personal fehlt, die Arbeit sonst liegen bleibt oder sie um ihren Arbeitsplatz fürchten. Wer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit steigern will, muss deshalb die Arbeitsbedingungen verbessern, in Innovationen investieren und die tatsächlichen Ursachen von Erkrankungen angehen. Eine Attestpflicht ab dem ersten Tag schafft dagegen vor allem zusätzliche Bürokratie und Misstrauen – aber keine höhere Produktivität“, erklärt Robin Mastronardi, Geschäftsführer des DGB Mittelhessen.

Die Bundesregierung verbindet ihren Reformkurs mit dem Versprechen, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, Deutschland an veränderte globale Wettbewerbsbedingungen anzupassen und zugleich die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Aus Sicht des DGB Mittelhessen trägt eine strengere Attestpflicht zu diesen Zielen jedoch nicht überzeugend bei. Sie stärkt weder Innovation und Wertschöpfung noch beseitigt sie die strukturellen Ursachen der wirtschaftlichen Probleme. Stattdessen verlagert sie den Druck erneut auf abhängig Beschäftigte.

Gute Arbeit statt Misstrauenspolitik

Wer krankheitsbedingte Fehlzeiten nachhaltig reduzieren will, muss bei ihren Ursachen ansetzen: Bei hoher Arbeitsverdichtung, Personalmangel, Schichtbelastungen, mangelnder Planbarkeit, fehlender Prävention und unzureichendem Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Nach Einschätzung und Erfahrung des DGB Mittelhessen ist eine generelle Tag-eins-Regel in den mitbestimmten Betrieben der Region nicht der Regelfall. Eine repräsentative Erhebung über sämtliche mittelhessischen Unternehmen liegt allerdings nicht vor.

Gerade deshalb kommt Betriebsräten und Tarifverträgen eine wichtige Rolle zu. Wo betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, können sie dafür sorgen, dass bewährte und vertrauensbasierte Regelungen erhalten bleiben. In Betrieben ohne Betriebsrat oder Tarifbindung fehlt Beschäftigten dagegen häufig die Möglichkeit, auf solche Regelungen wirksam Einfluss zu nehmen. Die Diskussion macht daher auch deutlich, welchen konkreten Unterschied Mitbestimmung und Tarifbindung im Arbeitsalltag machen.

Gesündere Betriebe entstehen durch gute Arbeitsbedingungen, ausreichend Personal, Prävention und einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz – nicht durch Misstrauen.

Die einzelne Maßnahme ist Teil eines größeren Reformkurses

Der Unmut vieler Beschäftigter richtet sich nicht allein gegen die Frage, ob eine ärztliche Feststellung am ersten oder vierten Krankheitstag erforderlich ist. Entscheidend ist die Gesamtschau: Längere sachgrundlose Befristungen, Eingriffe in Arbeitszeitstandards, steigende Belastungen bei Gesundheit und Pflege sowie zusätzlicher Druck auf Rente und soziale Sicherung.

Gleichzeitig erleben viele Menschen in Mittelhessen Standortschließungen, Arbeitsplatzabbau, Insolvenzen, Verlagerungen und Verzichtsforderungen. In dieser Situation entsteht bei vielen Beschäftigten der Eindruck, immer wieder vor allem als Kostenfaktor, Fehlzeitenproblem oder Arbeitszeitreserve betrachtet zu werden.

Dabei entstehen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht dadurch, dass Menschen krank werden oder Schutzrechte in Anspruch nehmen. Zu den Ursachen gehören ein verschärfter globaler Wettbewerb, protektionistische Politik in wichtigen Absatzmärkten, erheblicher Preis- und Innovationsdruck, hohe Energie- und Transformationskosten, Investitions- und Innovationsrückstände in zentralen Zukunftstechnologien sowie falsche Management- und Standortentscheidungen.

Die Beschäftigten haben die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krisen nicht verursacht. Sie dürfen nicht erneut die Rechnung dafür bezahlen. Reformen müssen die Wettbewerbsfähigkeit durch Investitionen, Innovationen und gute Arbeit stärken – nicht durch weniger Schutz und zusätzlichen Druck auf Beschäftigte.

Gemeinsam auf die Straße

Der DGB Mittelhessen und die IG Metall Herborn-Betzdorf rufen am Freitag, den 11. September 2026, um 11:55 Uhr auf dem Marktplatz in Herborn zur Demonstration und Kundgebung auf.

Unter dem Motto „Rote Karte gegen Arbeitsplatzabbau, Sozialkahlschlag und Angriffe auf Tarifverträge“ setzen die Gewerkschaften ein Zeichen für sichere Arbeitsplätze, starke Tarifverträge und einen handlungsfähigen Sozialstaat.

Am 26. September 2026 folgt der bundesweite DGB-Aktionstag. In Hessen findet die zentrale Demonstration in Frankfurt am Main statt.

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