Privilegien für Betriebsvermögen abschaffen: DGB Hessen-Thüringen fordert Neuregelung von Erbschafts- und Schenkungssteuer
Frankfurt, 13.10.2026
Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur steuerlichen Privilegierung für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen fordert der DGB Hessen-Thüringen eine grundlegende Neuregelung. Die bestehenden Privilegien für Betriebsvermögen müssten abgeschafft und Erbschaften unabhängig von der Art des vererbten Vermögens gleichmäßig besteuert werden.
Mit Blick auf die extreme Ungleichverteilung des Vermögens in Deutschland betont Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen: „70 Prozent des gesamten Nettovermögens in Deutschland konzentrieren sich bei den reichsten 10 Prozent der Bevölkerung, während die untere Hälfte lediglich rund ein Prozent besitzt. Gleichzeitig fehlen der öffentlichen Hand die Mittel für wichtige Zukunftsaufgaben, etwa für Bildung und die sozial-ökologische Transformation. Eine gerechtere Besteuerung großer Erbschaften kann dazu beitragen, diese Aufgaben zu finanzieren.“
Durch den Wegfall der steuerlichen Privilegien für Betriebsvermögen könnten nach Berechnungen des DGB bundesweit mindestens acht Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen erzielt werden. Da die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungsteuer vollständig den Ländern zustehen, würde auch Hessen erheblich profitieren. Für das Land wären Mehreinnahmen von mindestens 600 Millionen Euro möglich.
Scharf kritisierte Rudolph Unternehmen und Unternehmensverbände, die sich gegen eine gerechte Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen stellen. „Die Behauptung, dass eine solche Reform zwangsläufig die Existenz von Unternehmen gefährdet, überzeugt nicht. Schon heute gibt es Stundungsregelungen, die bei Bedarf ausgeweitet werden können. Eine gerechte Besteuerung großer Betriebsvermögen und der Erhalt von Arbeitsplätzen schließen sich nicht aus.“
Rudolph abschließend: „Die extreme Ungleichverteilung von Vermögen schadet unserer Gesellschaft. Deshalb brauchen wir eine zügige Neuregelung durch den Bundesgesetzgeber.“